Vier von fünf Bränden entstehen in Privathaushalten. Es ist daher Zeit, das Wohnhaus im Brandschutz fit zu machen. Wie Sie das tun und warum sich dafür Mineralwolle (Steinwolle und Glaswolle) lohnt, lesen Sie hier.
Die Zahl der Brandopfer ist seit Jahren rückläufig, trotzdem sterben immer noch mehrere hundert Menschen im Jahr durch Brände. Eigentümer von Wohnimmobilien sollten daher mit kühlem Kopf analysieren, wo in ihrem Haus ein Brand entstehen und was in der Folge passieren könnte. Gibt es zum Beispiel in jedem Raum intakte Rauchmelder, die schlafende Personen bei Rauchentwicklung rechtzeitig wecken? Gibt es geeignete, schnell greifbare Löschwerkzeuge wie Feuerlöscher oder Löschdecken? Wieviel Zeit bleibt, nachdem ein Brand entdeckt wurde, zur Rettung von Mensch und Tier?
Das Problem ist in den meisten Fällen nicht der Brandherd an sich, sondern die Hitze, die ein Feuer in seiner Umgebung entwickelt und die dazu führt, dass benachbarte Oberflächen und Gegenstände gefährliche Gase freisetzen.
Für Mehrparteienwohnhäuser und bei Wohnhäusern ab sieben Metern Höhe gelten deshalb bereits detaillierte Brandschutzauflagen. Für kleinere Wohngebäude hingegen gibt es nur wenige Vorgaben. Beim freistehenden Einfamilienhaus müssen zum Beispiel nur die Kellerdecke und -wände eine sogenannte F30-Qualität haben. F30 bedeutet, dass das Bauteil mindestens 30 Minuten dem Feuer standhält und solange auch die Ausbreitung von Feuer verhindert und die Rettung von Menschenleben ermöglicht. Bei Reihenhäusern müssen Raumtrennwände und Geschossdecken eine F30-Qualität haben. Außerdem braucht es eine Brandwand zum Nachbarhaus, die Brandüberschläge von einer Einheit in die andere verhindert. Allerdings erfüllen alte Einfamilien- und Reihenhäuser oft nicht diese Mindestanforderungen. Auch bei Geschosswohnungsbauten kann der Brandschutz mangelhaft sein. Dann müssen Eigentümer bei einer Sanierung die Brandschutz-Qualität der Bauteile nachträglich herstellen.
Vor allem ungedämmte, nichttragende Trennwände lassen sich mit Mineralwolle von F0 (bzw. brandtechnisch nicht klassifiziert) auf F30 (feuerhemmend) oder höherwertig ertüchtigen. Der nichtbrennbare Dämmstoff Mineralwolle schützt dabei im Brandfall dreifach:
Wohnhäuser, besonders in die Jahre gekommene Fertighäuser, haben ggf. aus brandschutztechnischer Sicht unzureichende Geschossdecken, Außen- und Innenwände. Fertighäuser bestehen meist komplett aus Holzrahmenbauteilen. Selbst bei alten Massivbauten bestehen die nichttragenden Innenwände meist aus einer ungedämmten Holz- oder Metallständerkonstruktion, meist mit einer einlagigen Gipskartonverkleidung.
Eine Dämmung der Innenwände mit nichtbrennbarer Mineralwolle lohnt sich in diesen Fällen gleich mehrfach, wie Dr. Thomas Tenzler, Geschäftsführer des FMI Fachverband Mineralwolleindustrie e.V., erklärt:
„Brandschutz, Wärme- und Schallschutz gehen bei Mineralwolle Hand in Hand: Eine einfache Ständerwand lässt sich mit Mineralwolle leicht und hochwertig dämmen, so dass mit dieser Dämmmaßnahme sowohl der Wohnkomfort als auch die Sicherheit im Gebäude langfristig steigen.“
Für einen sicheren Brandschutz und einen zeitgemäßen Wärme- und Schallschutz haben Sie drei Optionen, die Qualität einer Trennwand bzw. Leichtbauwand mit Mineralwolle zu verbessern:
Um insbesondere den Schall- und Brandschutz mit einer mit Mineralwolle gedämmten, freistehenden Vorsatzschale zu erhöhen, montieren Sie diese auf der brandgefährdeten Seite, also zum Beispiel in der Küche oder entlang der Flure. Die Vorsatzschale sollte eine Dämmstärke und einen Abstand zur Bestandswand von jeweils mindestens vier Zentimetern haben. Sie kann dann, je nach gewünschter Feuerwiderstandsklasse, ein- oder mehrlagig mit Gipskartonplatten oder Brandschutzplatten beplankt werden. Der Vorteil dieser Variante liegt auf der Hand: Sie ist gut plan- und umsetzbar und konstruktiv und statisch unabhängig von der Bestandswand.
Auch ein entkoppelter Bauteilanschluss lässt sich leichter herstellen. Deshalb ist die Vorsatzschale hinsichtlich Brand- und Schallschutz sehr effektiv. Achten Sie bei der Vorsatzschale besonders auf eine gedämmte, brand- und schallschützende Unterbrechung der flankierenden Oberflächen. Dafür sollten Sie z. B. Fußbodenbeläge, Wand- oder Deckenbekleidungen vor der Bestandswand einschneiden, teilweise entfernen und mit einer elastischen Fuge von der Vorsatzschale und ihrem Untergrund trennen. Nehmen Sie dazu ein nichtbrennbares Fugenband aus Mineralwolle oder einen geeigneten Fugenkitt. Hier lesen Sie, wie Sie eine mit Mineralwolle gedämmte Vorsatzschale korrekt montieren.
Alternativ können Sie die Bekleidung der Trennwand auf der brandgefährdeten Seite entfernen und eine mindestens 4 cm starke Mineralwolldämmung in das hohle Ständerwerk klemmen. Für die optimale Klemmwirkung geben Sie beim Zuschnitt der Dämmplatten einen Zentimeter in der Breite hinzu. Je nach gewünschter Feuerwiderstandsklasse verkleiden Sie das Ständerwerk ein- oder mehrlagig, mit Gipskarton oder Brandschutzplatten.
Einiges spricht dafür, die bereits vorhandene Ständerkonstruktion zu nutzen und auszudämmen: Sie sparen Fläche, Material und Kosten und können zudem mit einer sehr schlanken Konstruktion auch höhere Feuerwiderstandsklassen erreichen, abhängig von der Qualität der Bekleidung. Sie erreichen zum Beispiel mit nur 10 cm dünnen Metallständerwänden mit 4 cm Mineralwolldämmung und einer doppelten Gipskartonbeplankung eine F30-Qualität. Mit einer Beplankung mit Gipskarton- oder Brandschutzplatten (in 1x 2,5cm oder 2 x 1,25cm Stärke) erreichen Sie sogar eine F90-Qualität und ein Schalldämmmaß von mindestens Rw 50 dB. Holzständerwerke sind nur wenig dicker, aber auch sie ermöglichen dank Mineralwolle und hochwertiger Bekleidungen sehr gute Brand- und Schallschutzwerte. F30-Qualität und ca. Rw 40 dB erzielen Sie zum Beispiel mit einer einlagigen Beplankung mit einer 1, 25 cm starken Brandschutzplatte o.ä. oder mit einer doppelten Beplankung aus Gipskartonplatten (gesamte Beplankungsstärke 2,5 cm).*
Achten Sie aber auch hier auf die korrekten, entkoppelten Anschlüsse der Wand an flankierende Bauteile. Wie bei der Vorsatzschale müssen Oberflächenbeläge vor der Bestandswand enden und brand- und schallschützend über eine elastische Fuge an die Wand angeschlossen sein.
Wenn Sie eine neue Öffnung in eine Trennwand platzieren, neue Rohre durchführen oder den Zuschnitt des Raumes verändern, dann verändern sich auch die statischen und brandschutztechnischen Anforderungen der Trennwand. Hier ist es meist einfacher, die alte Trennwand zu demontieren und ein statisch geeignetes neues Ständerwerk samt brandschutz- und schallschutzoptimierter Dämmung und Bekleidung zu errichten. Was dabei zu beachten ist, lesen Sie hier.
Gut zu wissen: Nicht nur Bauteile müssen brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Besonders kniffelig sind die Rohr- und Leitungsdurchführungen, die die Brandschutzqualität eines Bauteils schwächen können. Was es dabei zu beachten gibt, lesen Sie hier im zweiten Teil zum Thema „Brandgeschützt wohnen“.