Das Haus energetisch zu sanieren lohnt sich immer
Weniger Heizkosten und spürbar mehr Wohnkomfort – eine Dämmung, zum Beispiel mit Mineralwolle (Glas- oder Steinwolle), rechnet sich über die Jahre durch die gesparten Energiekosten. Dafür muss jedoch zunächst einmal investiert werden. Da ist es gut zu wissen, dass man diese Investition nicht alleine tragen muss.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Eigentümer und mit Genehmigung des Vermieters auch Pächter und Mieter von Wohn- und Nichtwohngebäuden Fördergelder beantragen, wenn sie ihre Immobilie energetisch modernisieren. Wer es unbürokratisch mag, kann alternativ die Kosten für die am Haus vorgenommenen energetischen Einzelmaßnahmen über die Steuer absetzen.
Bei Bestandsbauten können sowohl eine umfassende Sanierung – mit Erreichen einer Effizienzhaus/-gebäude-Stufe – als auch energetische Einzelmaßnahmen gefördert werden: zum Beispiel das Dämmen von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken.
Übrigens: Neben dem Bund bieten auch die Bundesländer und Kommunen oftmals Förderangebote für Dämmung & Co., über die es sich zu informieren lohnt.
Wer im Besitz einer über zehn Jahre alten Wohnimmobilie ist und diese für private Wohnzwecke nutzt, kann bei Sanierungsmaßnahmen von Steuererleichterungen profitieren.
Von der Steuer absetzbar sind die Dämmung von Wänden, Dächern und Geschossdecken, der Austausch von Fenstern und Türen, der Einbau oder die Optimierung von Lüftungsanlagen oder Heizungen sowie der Einbau eines Gebäudeenergiemonitorings. Über einen Zeitraum von drei Jahren können Hausbesitzer für die genannten Einzelmaßnahmen, bei einer Investitionssumme bis zu 200.00 Euro, 20 Prozent der Sanierungskosten sparen und insgesamt bis zu 40.000 Euro absetzen.
GUT ZU WISSEN
Ein großer Vorteil der steuerlichen Förderung ist, dass sie ganz unbürokratisch und ohne Antrag funktioniert. Als Nachweis genügt den Finanzämtern die Rechnung über die Sanierungsmaßnahme und eine sogenannte Fachunternehmererklärung, die einfach der Einkommensteuererklärung beigelegt werden.
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Das Wichtigste auf einen Blick:
Whitepaper „Steuerliche Förderung“.
Für die energetische Sanierung eines Gebäudes können Antragstellende im Rahmen der BEG EM einen Investitionszuschuss für entsprechende Einzelmaßnahmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Zusätzlich kann ein zinsgünstiger Ergänzungskredit über die Kreditanstalt für Wirtschaft (KfW) beantragt werden, der bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro noch mehr Zinsvorteile bringt.
Zu den förderfähigen energetischen Einzelmaßnahmen gehören Dämmarbeiten an Dächern, Außenwänden oder Geschossdecken, etwa mit Mineralwolle, die Erneuerung von Fenstern, Außentüren wie auch eine energieeffiziente Anlagentechnik (Beheizung, Lüftung).
Pro Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle gibt es bei der energetischen Wohnhaussanierung einen Investitionszuschuss von 15 Prozent – die förderfähige Investitionssumme ist dabei auf 30.000 Euro pro Kalenderjahr und Wohneinheit gedeckelt. Das ergibt bis zu 4.500 Euro Förderung für jede Einzelmaßnahme.
Wird die Maßnahme im Rahmen eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umgesetzt, lässt sich die Fördersumme weiter erhöhen. Mit dem 5%-iSFP-Bonus verdoppelt sich die förderfähige Investitionssumme auf 60.000 Euro. Gleichzeitig steigt der maximale Fördersatz auf insgesamt 20 Prozent und ermöglicht damit somit bis zu 12.000 Euro Förderung.
Ein weiteres Plus ist, dass der Staat für die Erstellung des iSFP bis zu 50 Prozent der Kosten übernimmt.
Mithilfe des iSFP kann ein beauftragter Energie-Effizienz-Experte die einzelnen Modernisierungsmaßnahmen klug planen und alle Förderoptionen ausloten. So erhalten Hauseigentümer schon ab dem ersten Sanierungsschritt mehr Geld, wenn die entsprechende Einzelmaßnahme innerhalb von 15 Jahren nach iSFP-Erstellung umgesetzt wird.
AUCH EIGENLEISTUNGEN WERDEN BEZUSCHUSST
Sie planen, einzelne Sanierungsmaßnahmen für Ihr Wohngebäude selbst durchzuführen? In diesem Fall sind die Materialkosten förderfähig. Beachten Sie jedoch, dass ein Energie-Effizienz-Experte prüfen und bestätigen muss, dass die in Eigenregie durchgeführten Leistungen fachgerecht umgesetzt sowie sämtliche Materialkosten richtig angegeben wurden.
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1. Schritt: Energieberater einschalten
Um im Rahmen der BEG EM von staatlichen Zuschüssen zu profitieren, binden Sie vor Maßnahmenbeginn unbedingt einen Energieberater ein. Denn nur der Energie-Effizienz-Experte kann die für Sie und Ihr Gebäude besten Maßnahmen ermitteln und im Anschluss die Förderung dafür beantragen.
2. Schritt: Fachunternehmen beauftragen
Sie können sich zunächst Angebote von verschiedenen Fachunternehmen für die jeweils geplante Sanierungsmaßnahme einholen. Beachten Sie jedoch, dass spätestens zur Antragstellung des Investitionszuschusses ein abgeschlossener Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen muss! Im Vertrag enthalten sind:
3. Schritt: Sanierung starten
Mit der Sanierung beginnen können Sie nach Bewilligung des Förderantrages, oder – aber auf eigenes Risiko – bereits nach Beantragung der Fördermittel.
Mehr Infos unter: www.bafa.de
Antragstellende können im Rahmen der BEG WG die Fördergelder für ihr sanierungsbedürftiges Wohngebäude hin zum Effizienzhaus als Förderkredit mit Tilgungszuschüssen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen.
Ein Effizienzhaus ist besonders energiesparend und klimafreundlich. Förderfähig sind die Effizienzhaus-Stufen Denkmal, 85, 70, 55 und 40. Hierbei gilt: Je kleiner die Zahl der Effizienzhaus-Stufe, umso energieeffizienter das Haus und entsprechend höher ist die Förderung durch die BEG WG.
Die Förderung erfolgt durch die KfW mittels deutlich reduzierter Zinsen für die Förderkredite mit bis zu 10-jähriger Zinsbindung und ist damit im heutigen Zinsumfeld sehr attraktiv. Daneben bezuschusst der Staat bis zu 20 Prozent (Effizienzhaus 40) der förderfähigen Kosten mittels Tilgungszuschuss. Bei zusätzlichem Erreichen einer Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) steigt die förderfähige Investitionssumme von 120.000 Euro auf 150.000 Euro, wobei sich der jeweilige Fördersatz um weitere 5 Prozent erhöht. Die EE-Klasse wird erreicht, wenn sich der berechnete Wärme- bzw. Kälteenergiebedarf eines umgebauten Effizienzhauses mindestens zu 65 % durch die Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Solarthermie) decken lässt.
ZUSATZBONUS FÜR ENERGETISCH SCHLECHTE GEBÄUDE
Weitere 10 Prozent Bonus erhalten Eigentümer, wenn es sich bei dem zu modernisierenden Haus um ein energetisch schlechtes Gebäude (sog. Worst Performing Building – WPB) handelt und auf ein EH 70, 55 oder 40 saniert wird. Beim sehr energiesparsamen EH 40 EE ergibt das ein Fördermaximum von 35 Prozent bzw. 52.500 Euro, bei einem EH 55 EE sind bis zu 45.000 Euro (30 %) und bei einem EH 70 EE bis zu 37.500 Euro Förderung (25 %) möglich.
Kommen darüber hinaus für die Sanierung serielle Verfahren zum Einsatz, insbesondere vorgefertigte Fassadenmodule, wird die Tilgung zusätzlich mit 15 Prozent bezuschusst, wenn ein EH 55 oder EH 40 entsteht. Dabei können auch die beiden Boni für die serielle Sanierung und WPB kombiniert werden – dieser Gesamt-Bonus ist dann auf 20 Prozent gedeckelt.
Hinweis für Kommunen
Die KfW fördert Kommunen neben dem Tilgungszuschuss auch alternativ mit einem direkt ausgezahlten Zuschuss. Für kommunale Antragsteller (z. B. kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände) betragen die jeweiligen Fördersätze in den einzelnen Förderstufen ferner +15 Prozent. Ausführliche Informationen: www.kfw.de.
EIGENLEISTUNGEN WERDEN EBENFALLS GEFÖRDERT
Möchten Sie Sanierungsmaßnahmen an ihrem Wohnhaus selbst vornehmen, lassen sich die damit verbundenen Materialkosten fördern. Eine Förderung erhält, wer durch einen Energie-Effizienz-Experten prüfen und bestätigen lässt, dass die selbst durchgeführten energetischen Sanierungsarbeiten fachgerecht erfolgt sind und die Materialkosten richtig aufgeführt wurden.
Tabelle: KfW-Förderung bei der Sanierung zum Effizienzhaus
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Zur Beantragung der Fördermittel und Begleitung des Modernisierungsvorhabens ist ein Energie-Effizienz-Experte zu beauftragen. Dieser erstellt nach Abschluss der Maßnahmen eine Bestätigung der Einhaltung der in der Anlage aufgeführten technischen Mindestanforderungen wie auch der Einsparungen von Primär- und Endenergie und CO2. Außerdem bestätigt der Energie-Effizienz-Experte die für die Maßnahmen entstandenen förderfähigen Kosten.
Nach Beantragung der Fördermittel können Sie bereits – auf eigenes Risiko – mit Ihrem Sanierungsvorhaben starten, oder Sie warten, bis Ihnen die Bewilligung des Förderantrages vorliegt.
Die Investition in die Energieeffizienz des Hauses lohnt sich mehr denn je. Eine Mineralwolldämmung, egal ob an Dächern, Wänden oder Geschossdecken, erfüllt dabei alle technischen Mindestanforderungen, die an die BEG oder steuerliche Förderung geknüpft sind.
1. SANIERUNG DURCH ENERGETISCHE EINZELMAßNAHMEN:
Entscheiden Sie sich für einen Förderweg, denn kombinieren lassen sich die Förderwege zur energetischen Sanierung nicht. Das heißt, nur wer zum Beispiel noch keine BEG-Förderung für dieselbe Maßnahme beantragt oder erhalten hat, kann überhaupt einen Steuerabzug für Sanierungen geltend machen und umgekehrt.
2. ENERGIEBERATER EINSCHALTEN
Möchten Sie ein Förderprogramm der BEG in Anspruch nehmen, ist die Einbeziehung eines Energieberaters obligatorisch. Im Rahmen der steuerlichen Förderung kann der Hausbesitzer zwar selbst entscheiden, ob er einen Experten einschaltet. Zu empfehlen ist dies aber allemal. Übrigens ist auch die Energieberatung förderfähig!
Ausführliche Informationen erhalten Sie von Ihrer Bank, von qualifizierten Energieberatern und natürlich direkt von der KfW oder dem BAFA.
*Die Förderprogramme können sich u. U. ändern. Aktuelle Informationen erhalten Sie beim BAFA unter www.bafa.de sowie bei der KfW unter www.kfw.de.
Dämmen für eine klimaneutrale Zukunft: Einen guten Überlick über die Nachhaltigkeit von Mineralwolle gibt unser Whitepaper, das Sie hier kostenlos downloaden können.