Energetisch sanieren lohnt sich
Weniger Heizkosten und spürbar mehr Wohnkomfort – eine Dämmung, zum Beispiel mit Mineralwolle (Glas- oder Steinwolle), rechnet sich über die Jahre durch die gesparten Energiekosten. Dafür muss jedoch zunächst einmal investiert werden. Da ist es gut zu wissen, dass man diese Investition nicht alleine tragen muss.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Eigentümer und mit Genehmigung des Vermieters auch Pächter und Mieter von Wohn- und Nichtwohngebäuden Fördergelder beantragen, wenn sie ihre Immobilie energetisch modernisieren. Wer es unbürokratisch mag, kann alternativ die Kosten für die am Haus vorgenommenen energetischen Einzelmaßnahmen über die Steuer absetzen.
Bei Bestandsbauten können sowohl eine umfassende Sanierung – mit Erreichen einer Effizienzhaus/-gebäude-Stufe – als auch energetische Einzelmaßnahmen gefördert werden: zum Beispiel das Dämmen von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken.
Übrigens: Neben dem Bund bieten auch die Bundesländer und Kommunen oftmals Förderangebote für Dämmung & Co., über die es sich zu informieren lohnt.
Wer im Besitz einer über zehn Jahre alten Wohnimmobilie ist und diese für private Wohnzwecke nutzt, kann bei Sanierungsmaßnahmen von Steuererleichterungen profitieren.
Von der Steuer absetzbar sind die Dämmung von Wänden, Dächern und Geschossdecken, der Austausch von Fenstern und Türen, der Einbau oder die Optimierung von Lüftungsanlagen oder Heizungen sowie der Einbau eines Gebäudeenergiemonitorings. Über einen Zeitraum von drei Jahren können Hausbesitzer für die genannten Einzelmaßnahmen, bei einer Investitionssumme bis zu 200.00 Euro, 20 Prozent der Sanierungskosten sparen und insgesamt bis zu 40.000 Euro absetzen.
GUT ZU WISSEN
Ein großer Vorteil der steuerlichen Förderung ist, dass sie ganz unbürokratisch und ohne Antrag funktioniert. Als Nachweis genügt den Finanzämtern die Rechnung über die Sanierungsmaßnahme und eine sogenannte Fachunternehmererklärung, die einfach der Einkommensteuererklärung beigelegt werden.
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Das Wichtigste auf einen Blick:
Whitepaper „Steuerliche Förderung“.
Für die energetische Sanierung eines Gebäudes können Antragstellende im Rahmen der BEG EM einen Investitionszuschuss für entsprechende Einzelmaßnahmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Zu den förderfähigen energetischen Einzelmaßnahmen gehören eine energieeffiziente Anlagentechnik (Beheizung, Lüftung), die Erneuerung von Fenstern, Außentüren wie auch Dämmarbeiten an Dächern, Außenwänden oder Geschossdecken, etwa mit Mineralwolle.
Pro Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle gibt es bei der energetischen Wohnhaussanierung einen Investitionszuschuss von 15 Prozent – die förderfähige Investitionssumme ist dabei auf 60.000 Euro pro Kalenderjahr und Wohneinheit und auf 600.000 Euro pro Gebäude gedeckelt.
Setzen Sie die Maßnahme im Rahmen eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) um, können Sie die Fördersumme weiter aufstocken. Mit dem 5%-iSFP-Bonus steigt der maximale Fördersatz auf insgesamt 20 Prozent. Das entspricht bis zu 12.000 Euro Förderung. Ein weiteres Plus ist, dass der Staat bereits für die Erstellung des iSFP bis zu 80 Prozent der Kosten übernimmt.
Mithilfe des iSFP kann der von Ihnen beauftragte Energieeffizienz-Experte die einzelnen Modernisierungsmaßnahmen klug planen und alle Förderoptionen ausloten. So erhalten Sie schon ab dem ersten Sanierungsschritt mehr Geld, wenn die entsprechende Einzelmaßnahme innerhalb von 15 Jahren nach iSFP-Erstellung umgesetzt wird.
Für die energetische Gebäudemodernisierung von Nichtwohngebäuden gibt es für Einzelmaßnahmen, bei förderfähigen Kosten von bis zu 1.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, Zuschüsse in Höhe von 15 Prozent. Das entspricht bis zu 150 Euro je saniertem Quadratmeter. Die förderfähige Investitionssumme ist hierbei auf 5 Mio. Euro pro Gebäude gedeckelt.
AUCH EIGENLEISTUNGEN WERDEN BEZUSCHUSST
Sie planen, einzelne Sanierungsmaßnahmen für Ihr Wohn- oder Nichtwohngebäude selbst durchzuführen? In diesem Fall sind die Materialkosten förderfähig. Beachten Sie jedoch, dass ein Energie-Effizienz-Experte oder Fachbetrieb prüfen und bestätigen muss, dass die in Eigenregie durchgeführten Leistungen fachgerecht umgesetzt sowie sämtliche Materialkosten richtig angegeben wurden.
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Um im Rahmen der BEG EM von staatlichen Zuschüssen zu profitieren, binden Sie vor Maßnahmenbeginn unbedingt einen Energieeffizienz-Experten ein. Nur der Energieeffizienz-Experte kann die für Sie und Ihr Gebäude besten Maßnahmen ermitteln und im Anschluss die maximale Förderung dafür beantragen.
Den Handwerker beauftragen können Sie nach Bewilligung des Förderantrages, oder – aber auf eigenes Risiko – bereits nach Beantragung der Fördermittel.
Antragstellende können im Rahmen der BEG WG die Fördergelder für ihr sanierungsbedürftiges Wohngebäude hin zum Effizienzhaus als Förderkredit mit Tilgungszuschüssen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Ein Effizienzhaus ist besonders energiesparend und klimafreundlich. Förderfähig sind die Effizienzhaus-Stufen Denkmal, 85, 70, 55 und 40. Hierbei gilt: Je kleiner die Zahl der Effizienzhaus-Stufe, umso energieeffizienter ist das Haus und entsprechend höher die Förderung durch die BEG WG.
Für ein Effizienzhaus 40 (EH 40) bezuschusst der Staat bis zu 20 Prozent der Kosten. Bei zusätzlichem Erreichen einer Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) steigt die förderfähige Investitionssumme von 120.000 Euro auf 150.000 Euro, wobei sich der jeweilige Fördersatz um weitere 5 Prozent erhöht. Die EE-Klasse wird erreicht, wenn sich der berechnete Wärme- bzw. Kälteenergiebedarf eines umgebauten Effizienzhauses mindestens zu 65 % durch die Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Solarthermie) decken lässt.
ZUSATZBONUS FÜR ENERGETISCH SCHLECHTE GEBÄUDE
Weitere 10 Prozent Bonus erhalten Eigentümer, wenn es sich bei dem zu modernisierenden Haus um ein energetisch schlechtes Gebäude (sog. Worst Performing Building – WPB) handelt und ein EH 70, 55 oder 40 entsteht. Beim sehr energiesparsamen EH 40 EE ergibt das ein Fördermaximum von 35 Prozent bzw. 52.500 Euro, bei einem EH 55 EE sind bis zu 45.000 Euro (30 %) und bei einem EH 70 EE bis zu 37.500 Euro Förderung (25 %) möglich.
Kommen darüber hinaus für die Sanierung serielle Verfahren zum Einsatz, insbesondere vorgefertigte Fassadenmodule, wird die Tilgung zusätzlich mit 15 Prozent bezuschusst, wenn ein EH 55 oder EH 40 entsteht. Dabei können auch die beiden Boni für die serielle Sanierung und WPB kombiniert werden – dieser Gesamt-Bonus ist dann auf 20 Prozent gedeckelt.
Hinweis für Kommunen
Die KfW fördert Kommunen neben dem Tilgungszuschuss auch alternativ mit einem direkt ausgezahlten Zuschuss. Für kommunale Antragsteller (z. B. kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände) betragen die jeweiligen Fördersätze in den einzelnen Förderstufen ferner +15 Prozent. Ausführliche Informationen: www.kfw.de.
EIGENLEISTUNGEN WERDEN EBENFALLS GEFÖRDERT
Möchten Sie Sanierungsmaßnahmen an ihrem Wohnhaus selbst vornehmen, lassen sich die damit verbundenen Materialkosten fördern. Eine Förderung erhält, wer durch einen Energie-Effizienz-Experten oder Fachbetrieb prüfen und bestätigen lässt, dass die selbst durchgeführten energetischen Sanierungsarbeiten fachgerecht erfolgt sind und die Materialkosten richtig aufgeführt wurden.
Tabelle: KfW-Förderung bei der Sanierung zum Effizienzhaus
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Zur Beantragung der Fördermittel und Begleitung des Modernisierungsvorhabens ist ein Energieeffizienz-Experte zu beauftragen. Dieser erstellt nach Abschluss der Maßnahmen eine Bestätigung der Einhaltung der in der Anlage aufgeführten technischen Mindestanforderungen wie auch der Einsparungen von Primär- und Endenergie und CO2. Außerdem bestätigt der Energieeffizienz-Experte die für die Maßnahmen entstandenen förderfähigen Kosten.
Nach Beantragung der Fördermittel können Sie bereits – auf eigenes Risiko – mit Ihrem Sanierungsvorhaben starten, oder Sie warten, bis Ihnen die Bewilligung des Förderantrages vorliegt.
Mit der BEG NWG wurde das Antragsverfahren zum Erhalt staatlicher Zuschüsse für sanierungsbedürftige Immobilien hin zum Effizienzgebäude vereinfacht. Um die Fördergelder zu bekommen, beantragen Sie einen Förderkredit mit Tilgungszuschüssen, der über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt wird. Die Zuschusshöhe ist dabei abhängig vom erreichten energetischen Standard der modernisierten Immobilie. Das heißt: Mit zunehmender Energieeffizienz erhöhen sich auch die staatlichen Zuschüsse für die entsprechende Investition.
Wird eine Bestandsimmobilie energetisch modernisiert, gibt es Fördergelder für die Effizienzgebäude-Stufen Denkmal, 70, 55 und 40. Die Fördersätze sind dabei von 5 Prozent (Effizienzgebäude Denkmal) bis 20 Prozent (Effizienzgebäude 40) gestaffelt. Die förderfähigen Kosten betragen bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und insgesamt bis zu 10 Mio. Euro.
WEITERE BONI
Mit Erreichen der Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) erhöht sich der Fördersatz um weitere 5 Prozent. Eine EE-Klasse, z. B. EG 40 EE, lässt sich erreichen, indem der berechnete Wärme- bzw. Kälteenergiebedarf eines modernisierten Effizienzgebäudes mindestens zu 65 Prozent durch den Einsatz erneuerbarer Energien (u. a. Solarthermie) gedeckt wird.
Einen zusätzlichen Bonus von 10 Prozent gibt es für energetisch schlechte Gebäude (sog. Worst Performing Buildings – WPB). Dieser 10%-Bonus kann beim Effizienzgebäude 55 und beim Effizienzgebäude 40 mit dem EE-Bonus kombiniert werden. Auch für ein EG 70 EE ist die Kombination mit dem WPB-Bonus möglich, das ergibt 25 Prozent Förderung bzw. 500 Euro pro Quadratmeter. Beim EG 55 EE sind bis zu 600 Euro Förderung (30 %) für jeden sanierten Quadratmeter möglich. Den Förderhöchstsatz von 35 Prozent und somit bis zu 700 Euro Zuschuss pro Quadratmeter gibt es demnach für die energetische Sanierung einer Nichtwohnimmobilie zum EG 40 EE.
Hinweis für Kommunen
Neben dem Tilgungszuschuss fördert die KfW Kommunen alternativ mit einem direkt ausgezahlten Zuschuss. Für kommunale Antragsteller (kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften) liegen die jeweiligen Fördersätze in den einzelnen Förderstufen außerdem noch einmal 15 Prozent höher. Weitere Informationen: www.kfw.de.
FÖDERFÄHIGE EIGENLEISTUNGEN
Wer energetische Maßnahmen nicht von einem Fachbetrieb, sondern in Eigenregie durchführt, hat die Möglichkeit, sich die dadurch entstandenen Materialkosten fördern zu lassen. Dazu muss die Prüfung und Bestätigung durch einen Energie-Effizienz-Experten oder Fachbetrieb erfolgen, dass die selbst vorgenommenen Arbeiten fachmännisch erledigt wurden. Zudem sind die Materialkosten vollständig und wahrheitsgemäß aufzulisten.
Schalten Sie für die Beantragung der Fördermittel und die Begleitung des Modernisierungsvorhabens einen Energieeffizienz-Experten ein. Dieser bestätigt nach Maßnahmenabschluss die Einhaltung der in der Anlage aufgeführten technischen Mindestanforderungen sowie die Einsparungen von Primär- und Endenergie und CO2. Der Energieeffizienz-Experte bestätigt darüber hinaus die für die Maßnahmen entstandenen förderfähigen Kosten.
Nach beantragter Förderung kann mit dem Sanierungsvorhaben bereits begonnen werden. Wurde der Förderantrag zum Maßnahmenstart aber noch nicht bewilligt, erfolgt dies auf eigenes Risiko und es besteht kein rechtlicher Anspruch auf den Erhalt der Fördergelder.
Die Investition in die Energieeffizienz beim Gebäude lohnt sich mehr denn je. Eine Mineralwolldämmung, egal ob an Dächern, Wänden oder Geschossdecken, erfüllt dabei alle technischen Mindestanforderungen, die an die BEG oder steuerliche Förderung geknüpft sind.
SANIERUNG DURCH ENERGETISCHE EINZELMAßNAHMEN:
Entscheiden Sie sich für einen Förderweg, denn kombinieren lassen sich die Förderwege zur energetischen Sanierung nicht. Das heißt, nur wer zum Beispiel noch keine BEG-Förderung für dieselbe Maßnahme beantragt oder erhalten hat, kann überhaupt einen Steuerabzug für Sanierungen geltend machen und umgekehrt
ENERGIEBERATER EINSCHALTEN
Möchten Sie ein Förderprogramm der BEG in Anspruch nehmen, ist die Einbeziehung eines Energieberaters obligatorisch. Im Rahmen der steuerlichen Förderung kann der Hausbesitzer zwar selbst entscheiden, ob er einen Experten einschaltet. Zu empfehlen ist dies aber allemal. Übrigens ist auch die Energieberatung für Wohn- wie auch Nichtwohngebäude förderfähig!
Detaillierte Informationen erhalten Sie von Ihrer Bank, von qualifizierten Energieberatern und natürlich direkt von der KfW oder dem BAFA.
*Die Förderprogramme können sich u. U. ändern. Aktuelle Informationen erhalten Sie beim BAFA unter www.bafa.de sowie bei der KfW unter www.kfw.de.
Dämmen für eine klimaneutrale Zukunft: Einen guten Überlick über die Nachhaltigkeit von Mineralwolle gibt unser Whitepaper, das Sie hier kostenlos downloaden können.