Sowohl Bauherren als auch Eigentümer einer Immobilie sind oft unsicher: Muss ich mein Haus dämmen? Die Antwort lautet: Tatsächlich sind einige Maßnahmen zur Dämmung per Gesetz Pflicht. Welche Regelungen und Normen Sie bei der Dämmung von Dach, Fassade oder Geschossdecken einhalten müssen und warum Mineralwolle der richtige Dämmstoff für Ihr Bau- oder Sanierungsvorhaben ist, zeigen wir Ihnen hier.
Neu errichtete Häuser sollen von Beginn an energieeffizient sein, d.h. wenig Energie für das Heizen, Kühlen, Lüften und die Warmwasserbereitung verbrauchen. Seit 2021 müssen Neubauten die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einhalten, in dem auch die EU-Richtlinien für Niedrigstenergiegebäude umgesetzt sind. Dazu gehört neben der Begrenzung des Energiebedarfs auch die anteilige Versorgung mit erneuerbaren Energien. Die wichtigste Maßnahme zur Reduktion des Energiebedarfes ist die effiziente Dämmung der Gebäudehülle mit Mineralwolle (Glaswolle und Steinwolle).
Das am 1. November 2020 in Kraft getretene GEG enthält neben den aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) bekannten Vorgaben und Berechnungsmethoden für Wohn- und Nichtwohngebäude auf Basis des Referenzgebäudes auch ein vereinfachtes Nachweisverfahren für Wohngebäude (früher unter „EnEV Easy“ bekannt) mit Mindestanforderungen an den U-Wert für alle Bestandteile der Außenhülle in Abhängigkeit von Energieträger und Anlagentechnik.
Übergangsregelung beachten:
Wurde der Bauantrag, der Antrag auf Zustimmung oder die Bauanzeige bis zum 31.10.2020 und damit vor Inkrafttreten des GEG gestellt, ist für diese Bauvorhaben noch das alte Energieeinsparrecht (EnEV 2014 und EEWärmeG) anzuwenden. Bei nicht genehmigungsbedürftigen Vorhaben – hierunter fallen auch Sanierungen – ist der Zeitpunkt des Beginns der Bauausführung maßgeblich. Liegt dieser am oder nach dem 01.11.2020, greift das GEG.
Auch Eigentümer von Altbauten können von den gesetzlichen Anforderungen betroffen sein. Das gilt immer dann, wenn sie bei einer Sanierung mehr als ein Zehntel der Fläche eines bestimmten Außenbauteils so verändern, dass sich ihre energetischen Eigenschaften ändern. Dann muss das Bauteil die Höchstwerte der jeweils geltenden Verordnung einhalten.
In jedem Fall sieht die EnEV / das GEG eine Nachrüstpflicht für Geschossdecken und warmwasserführende Rohre vor. Die Einhaltung der Nachrüstpflicht stellt mit modernen Dämmstoffen wie Mineralwolle kein Problem dar, denn für nahezu jede Bausituation stehen erprobte Produkte zur Verfügung, die auch im Rahmen einer Sanierung einen hocheffizienten Wärmeschutz schaffen.
Alle gültigen gesetzlichen Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz können Sie hier in unserem Handbuch zum GEG nachlesen.
Eine Mineralwolldämmung hemmt das Eindringen von Wärme ebenso wirksam wie den Wärmeverlust – das gilt für ältere Gebäude genauso wie für neue Häuser.
Mit den besonders wirksamen Dämmstoffen aus Glas- und Steinwolle lassen sich die vorgeschriebenen Werte bei Neubauten ohne Weiteres einhalten. Das hilft auch für den sommerlichen Hitzeschutz – denn auch dafür schreibt das Gesetz bauliche Maßnahmen zur Begrenzung des Sonneneintrags vor.
Hier gibt es per Gesetz die Pflicht zur Dämmung: Laut EnEV / GEG müssen Hausbesitzer Decken beheizter Räumen gegen unbeheizte Dachräume dämmen – und zwar dann, wenn das Bauteil an sich nicht bereits einen maximalen U-Wert von 0,24 W/(m²K) aufweist. Sollte eine Geschossdeckendämmung nicht erwünscht oder nicht möglich sein, so bietet sich alternativ die Möglichkeit, das darüber liegende Dach zu dämmen.
Für Hausbesitzer besteht die Pflicht, warmwasserführende Rohre zu dämmen, wenn diese frei zugänglich in unbeheizten Räumen verlaufen (z.B. in Kellerräumen). Einige Beispiele für die Dicke der Dämmung gemäß EnEV / GEG:
Innen-Ø Rohrleitung | Dicke Dämmung in mm |
<22 mm | mind. 20 mm |
22 mm –35 mm | mind. 30 mm |
35 mm – 100 mm | mind. Innendurchmesser des Rohrs |
>100 mm | mind. 100 mm |
Hinweis: Die Dicke der Dämmung wird durch den Durchmesser der Rohre bestimmt und bezieht sich auf eine Dämmung mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(mK).