Kellerdecke dämmen mit Mineralwolle

Eine Kellerdeckendämmung ist eine vergleichsweise einfache Möglichkeit, den Wärmeschutz eines Gebäudes zu verbessern. Besonders bei unbeheizten Kellern kann sie dazu beitragen, Wärmeverluste nach unten zu begrenzen und für angenehmere Fußbodentemperaturen im Erdgeschoss zu sorgen.

In vielen Gebäuden lässt sich die Kellerdecke von unten dämmen. Bei ebenen, gut zugänglichen Decken kommt je nach Dämmsystem auch eine Ausführung in Eigenleistung infrage. Die Arbeiten finden dann im Keller statt, während Fußboden und Wohnräume im Erdgeschoss weitgehend unberührt bleiben.

Für die Kellerdeckendämmung stehen verschiedene Mineralwolle-Produkte zur Verfügung. Sie verbinden Wärmedämmung mit Schallschutz; Glaswolle und Steinwolle sind zudem nichtbrennbare Dämmstoffe.

Kellerdecke selbst dämmen

Eine Kellerdecke selbst zu dämmen, kommt vor allem bei ebenen, gut zugänglichen Betondecken und dafür geeigneten Dämmsystemen infrage.

Bei vielen Rohren oder Leitungen, stark unebenen Decken oder besonderen Anforderungen an Brand- oder Feuchteschutz kann die Unterstützung durch einen Fachbetrieb sinnvoll sein.

Welche Dämmstärke braucht die Kellerdecke?

Wie dick die Dämmung der Kellerdecke sein sollte, hängt unter anderem von der Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs, dem vorhandenen Deckenaufbau und dem U-Wert ab, der erreicht werden soll.

Auch die verfügbare Raumhöhe spielt eine praktische Rolle: Je dicker die Dämmschicht unter der Decke, desto geringer wird die lichte Höhe des Kellers.

Bei energetischen Sanierungen können außerdem gesetzliche oder förderrechtliche Vorgaben für den Wärmeschutz gelten. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, ehemals Gebäudeenergiegesetz – GEG) enthält für bestimmte Änderungen an Decken, die beheizte Räume nach unten gegen unbeheizte Räume abgrenzen, entsprechende Anforderungen.

Förderung für die Kellerdeckendämmung

Für die Dämmung einer Kellerdecke können unter bestimmten Voraussetzungen Fördermöglichkeiten bestehen. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) werden auch Maßnahmen an der Gebäudehülle gefördert. Wird die Kellerdeckendämmung in Eigenleistung ausgeführt, sind allerdings nur die unmittelbar mit der energetischen Maßnahme verbundenen Materialkosten förderfähig. Voraussetzung ist unter anderem, dass die fachgerechte Durchführung und Angaben durch einen Energieeffizienz-Experten oder ein Fachunternehmen bestätigt werden.

Alternativ ist für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum eine steuerliche Förderung nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) möglich. Auch die Dämmung einer Kellerdecke kann darunterfallen. Die Maßnahme muss dafür durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden und den für die Förderung vorgeschriebenen Mindest-U-Wert einhalten.

BEG-Förderung und Steuerermäßigung nach § 35c können für dieselbe energetische Maßnahme nicht miteinander kombiniert werden. Wer eine Förderung nutzen möchte, sollte sich deshalb vor Beginn der Arbeiten über die aktuellen Voraussetzungen und das passende Fördermodell informieren.

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