Geld | Steuerbescheid | Energetische Sanierung von der Steuer absetzen | Der Dämmstoff | Bild von Wilfried Pohnke auf Pixabay

Bürokratie war gestern:

So können Sie einzelne energiesparende Maßnahmen an Ihrem Haus ganz einfach von der Steuer absetzen!

Steigende Nebenkosten sind auch für viele Hauseigentümer eine echte Herausforderung. Um langfristig Heizkosten zu senken, ist die energetische Sanierung von Altbauten eine kluge Investition. Schon kleine Maßnahmen, wie eine neue oder verbesserte Dämmung, können den Energieverbrauch erheblich reduzieren und spürbare Einsparungen bei den Energiekosten bringen:

→ Durch eine Dachdämmung oder eine Dachbodendämmung lässt sich der Heizwärmebedarf jeweils um bis zu 35 Prozent reduzieren.

→ Eine Dämmung der Außenwände spart rund ein Drittel des Heizbedarfs.

→ Die Dämmung der Kellerdecke bringt bis zu zehn Prozent Energieeinsparungen.

Gedämmte Warmwasserrohre und Heizungsleitungen können den Energieverbrauch um fünf bis zehn Prozent senken.

Und das Beste: Der Staat unterstützt Investitionen in die Energieeffizienz Ihrer Wohnimmobilie mit attraktiven Förderprogrammen. Wenn Sie sich dabei nicht mit umfangreicher Bürokratie auseinandersetzen möchten, können Sie die Kosten für einzelne energetische Maßnahmen ganz einfach steuerlich abzusetzen. Sie haben Fragen? Dann finden Sie hier die wichtigsten Antworten:

1. Was ist die steuerliche Förderung?

Die steuerliche Förderung ermöglicht Eigentümern, die ihre Immobilie (Haus oder Eigentumswohnung) für private Wohnzwecke nutzen, energetische Verbesserungen durch eine oder mehrere Einzelmaßnahmen wie etwa eine Dämmung vorzunehmen und drei Jahre lang von Steuervorteilen zu profitieren.

2. Welche Dämmmaßnahmen werden gefördert?

Dazu gehören Dämmarbeiten etwa mit Glas- oder Steinwolle an Dachflächen, Außenwänden, der Kellerdecke oder dem Dachboden. Außerdem werden die Baubegleitung und die Fachplanung steuerlich gefördert. Wenn Sie einen qualifizierten Energie-Effizienz-Experten für die Planung und Begleitung Ihrer energetischen Sanierung suchen, finden Sie deutschlandweit Unterstützung unter www.energie-effizienz-experten.de.

3. Welche Vorteile bringt die steuerliche Förderung?

Es handelt sich hierbei um eine direkte Steuervergünstigung, deshalb müssen Sie keinen Antrag im Voraus stellen. Der Prozess ist relativ einfach, da die Absetzung im Zuge der jährlichen Einkommensteuererklärung beim Finanzamt erfolgt.

4. Wie hoch ist die Fördersumme?

Eigentümer können 20 Prozent der förderfähigen Kosten über drei Jahre absetzen. Die steuerliche Förderung gilt für Investitionen bis zu 200.000 Euro, egal ob für eine oder mehrere energetische Einzelmaßnahmen. Das bedeutet, Sie können bis zu 40.000 Euro pro Wohnobjekt steuerlich geltend machen.

Ein Rechenbeispiel

Wenn Sie beispielsweise planen, an die Außenwand Ihres Hauses ein Wärmedämmverbundsystem aus Mineralwolle anzubringen, erhalten Sie einen Steuerabzug von 20 Prozent der Investitionssumme. Im ersten und zweiten Jahr können Sie jeweils 7 Prozent und im dritten Jahr 6 Prozent absetzen. Das heißt, wenn Ihre Gesamtkosten für diese energetische Sanierungsmaßnahme bei 30.000 Euro liegen, kann das Finanzamt insgesamt 6.000 Euro (20 % von 30.000 €) von Ihrer Steuerschuld abziehen – aufgeteilt auf drei Jahre (2.100 € in den ersten beiden Jahren und 1.800 € im dritten Jahr). Bei der Baubegleitung und Fachplanung sind sogar 50 Prozent der anfallenden Kosten abzugsfähig, und das alles zusätzlich zu den Heizenergieeinsparungen von bis zu 35 Prozent.

5. Sind Bedingungen an den Erhalt der Fördergelder geknüpft?

Ja, es gibt ein paar Bedingungen, die Sie beachten müssen, um die Fördergelder zu erhalten: Es muss sich zum einen um Ihr selbstgenutztes Zuhause handeln und dieses muss mindestens 10 Jahre alt sein. Zudem sind die technischen Mindestanforderungen an das modernisierte Bauteil zu erfüllen (siehe Tabelle).

Außerdem ist es wichtig, dass die baulichen Maßnahmen von einem Fachbetrieb durchgeführt werden, der Ihnen am Ende eine Fachunternehmererklärung sowie eine Rechnung ausstellt. Hier geht’s zur Musterbescheinigung >>

Tabelle Wärmedämmung: Die Einzelmaßnahmen und technischen Anforderungen im Überblick

6. Wie bekomme ich Geld für mein Sanierungsprojekt von der Steuer zurück?

Ganz einfach: Beantragen Sie die Steuergutschrift mit Ihrer normalen Steuerklärung erstmals im Jahr nach Beendigung der Maßnahme. Das Finanzamt wird Sie wahrscheinlich auffordern, die Rechnung, den Überweisungsbeleg sowie die Fachunternehmererklärung des ausführenden Betriebs nachzureichen.

7. Kann ich auch von Fördergeldern profitieren, wenn ich selbst dämme?

Leider nicht. Nur die Arbeiten eines Fachunternehmens können beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden. Eigenleistungen, also die Arbeiten, die Sie selbst als Heimwerker durchführen, sind nicht absetzbar.

Tipp: Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Materialkosten für Ihr eigenes Dämmprojekt erstattet bekommen können, schauen Sie sich unbedingt Punkt 9. an!

8. Ist die steuerliche Förderung die passende Förderung für mein Dämmprojekt?

Mit einer Mineralwolldämmung können Eigentümer ihres selbst genutzten Wohnhauses bzw. ihrer Eigentumswohnung nicht nur jährlich Energiekosten sparen. Die Investition zahlt sich dank steuerlicher Förderung auch noch schneller aus.

Wenn Sie mit Glas- oder Steinwolle dämmen, profitieren Sie zusätzlich von einem spürbar höheren Wohnkomfort sowie verbessertem Schall- und Brandschutz. Ihre Immobilie gewinnt dadurch übrigens auch an Wert!

9. Gibt es eine Alternative zur steuerlichen Förderung?

Ja, das Teilprogramm „Einzelmaßnahmen“ im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) ist eine Alternative zur steuerlichen Förderung.

Für diese Hauseigentümer lohnt sich die BEG EM:

Wenn Sie Ihre Immobilie nicht ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken nutzen oder handwerklich geschickt sind und kleine Dämmarbeiten selbst durchführen möchten, können Sie eine Förderung bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) beantragen. Sie wollen mehr erfahren? Die wichtigsten Fragen und Antworten zur BEG EM finden Sie hier >> 

10. Kann ich die steuerliche Förderung mit einer anderen Förderung kombinieren?

Eine Kombination der steuerlichen Förderung für dieselbe energetische Sanierungsmaßnahme mit anderen Förderprogrammen wie der BEG EM ist nicht möglich. Das bedeutet, dass Sie beispielsweise eine Einzelmaßnahme, etwa die Dämmung der Außenwände, nicht gleichzeitig steuerlich absetzen und über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördern lassen können.

Allerdings können Sie verschiedene Förderprogramme für unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen nutzen. Wenn Sie also neben der steuerlich geförderten Dämmung der Außenwände auch eine Dachsanierung durchführen, haben Sie die Wahl: Sie können dafür entweder die steuerliche Förderung oder die BEG in Anspruch nehmen.

Unabhängig davon, welchen Förderansatz Sie wählen – die energetische Sanierung Ihres Hauses ist eine gute Investition, die Ihnen langfristig dabei hilft, Ihre Energiekosten zu senken. Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit, von staatlichen Fördermitteln zu profitieren und Ihr Zuhause sowohl energieeffizienter als auch komfortabler zu gestalten!

Headerbild: © Bild von Wilfried Pohnke auf Pixabay

Sie besitzen eine Wohnimmobilie und planen, diese mit Mineralwolle zu dämmen oder haben dies bereits getan? 

Gerne möchten wir von Ihrem Dämmvorhaben mit Glas- oder Steinwolle berichten.

Wir freuen uns auf Ihr Sanierungsprojekt!

Sie finden alle Informationen zur Bewerbung unter folgendem Link:

Dämmung aus Mineralwolle | Der Dämmstoff

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