Die steigenden Nebenkosten belasten viele Mieter und Hauseigentümer zunehmend. Wer langfristig Heizkosten sparen möchte, sollte in Betracht ziehen, seinen Altbau energetisch zu sanieren. Bereits kleine Investitionen in eine Dämmung können erhebliche Einsparungen bei den Energiekosten mit sich bringen – nicht nur durch den anschließenden reduzierten Energieverbrauch, sondern auch, weil der Staat die Umsetzung solcher energiesparenden Maßnahmen am Haus mit attraktiven Fördergeldern unterstützt.
In diesem Beitrag erhalten Sie Antworten auf zehn häufige Fragen zu den aktuellen staatlichen Fördermöglichkeiten für Ihr Sanierungsprojekt 2025 im Rahmen der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG EM).
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein Förderprogramm der Bundesregierung, das darauf abzielt, die energetische Sanierung von Gebäuden zu unterstützen. Das Teilprogramm „Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) konzentriert sich dabei speziell auf die Förderung einzelner energetischer Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Das neue Jahr bringt einige Unbekannte mit sich – insbesondere aufgrund der bevorstehenden Bundestagswahl und dem noch nicht verabschiedeten Bundeshaushalt. Trotz dieser Unsicherheiten bleibt festzuhalten: Die Förderprogramme laufen zurzeit weiter. So können Eigentümer weiterhin Anträge u. a. in den Programmen zur Energieberatung, für Komplettsanierungen und einzelne Sanierungsmaßnahmen wie die Dämmung stellen.
(Stand: 20. Januar 2025)
Zu den förderfähigen energetischen Einzelmaßnahmen gehören Dämmarbeiten an Dachflächen, Außenwänden, Kellerdecke oder oberster Geschossdecke – natürlich auch mit Mineralwolle, also Glas- und Steinwolle.
Die Höhe der Förderung variiert je nach Maßnahme und kann in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten gewährt werden. Der Fördersatz liegt bei 15 oder 20 Prozent der förderfähigen Kosten.
Bei der energetischen Sanierung von Wohnhäusern erhalten Sie für jede Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle einen Investitionszuschuss von 15 Prozent. Die förderfähige Investitionssumme ist dabei auf 30.000 Euro pro Kalenderjahr und Wohneinheit begrenzt, was eine maximale Förderung von bis zu 4.500 Euro pro Einzelmaßnahme ergibt.
Wenn die Sanierungsmaßnahmen aber im Rahmen eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) aus dem Programm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ umgesetzt werden, erhöht sich die Förderung.
Ein iSFP ist ein durch einen Energie-Effizienz-Experten entwickelter Modernisierungsplan, der auf die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen Ihrer Wohnimmobilie abgestimmt ist. Das bedeutet, er berücksichtigt sowohl den aktuellen energetischen Zustand des Hauses als auch Ihr verfügbares Budget sowie Ihre persönlichen Prioritäten für die Sanierung.
Die Sanierung mit einem individuellen Sanierungsfahrplan hat mehrere Vorteile:
Wer bei der Sanierung auf den iSFP setzt, erhält nicht nur einen Bonus von 5 Prozent zur bestehenden Förderung. Der iSFP-Bonus verdoppelt außerdem die förderfähige Investitionssumme auf 60.000 Euro. Dadurch steigt der maximale Fördersatz auf insgesamt 20 Prozent, was eine Förderung von bis zu 12.000 Euro ermöglicht.
Ein weiteres Plus ist, dass der Staat bis zu 50 Prozent der Kosten für die Erstellung des iSFP übernimmt. Mit Unterstützung eines beauftragten Energie-Effizienz-Experten können Hauseigentümer die einzelnen Modernisierungsmaßnahmen sinnvoll planen und alle verfügbaren Fördermöglichkeiten optimal nutzen. So profitieren Eigentümer bereits ab dem ersten Sanierungsschritt von höheren Förderbeträgen, wenn die entsprechende Maßnahme innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt wird.
Der iSFP bietet eine perfekte Möglichkeit, die Sanierung schrittweise durchzuführen oder kleinere Einzelmaßnahmen über mehrere Jahre hinweg umzusetzen. So können Hauseigentümer auch mit kleinerem Budget energiesparende, komfortsteigernde Maßnahmen in ihrer Wohnimmobilie nach und nach umsetzen.
Ja. Zunächst muss der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes mindestens fünf Jahre zurückliegen. Weiterhin ist es erforderlich, dass das energetische Niveau Ihrer Immobilie, verbessert und die Immobilie mindestens weitere 10 Jahre genutzt wird. Auch müssen technische Mindestanforderungen an die jeweiligen Einzelmaßnahmen eingehalten und nachgewiesen werden (siehe folgende Tabelle). Und: Beauftragen Sie ein Fachunternehmen, das die Modernisierungsmaßnahmen ausführt.
Tabelle Wärmedämmung: Die Einzelmaßnahmen und technischen Anforderungen im Überblick
Der Prozess zur Beantragung von Fördermitteln beginnt mit dem ersten Schritt: der Einbindung eines Energieberaters. Dieser Experte kann die passenden Maßnahmen für Ihr Gebäude ermitteln und anschließend die Förderung beantragen. Die Beantragung erfolgt online über das Internetportal des Bundesamtes für Ausfuhr und Kontrolle (kurz: BAFA). Weitere Infos zur Antragstellung
Im zweiten Schritt sollten Sie Angebote von verschiedenen Fachunternehmen für die geplanten Sanierungsmaßnahmen einholen. Beachten Sie, dass spätestens zur Antragstellung des Investitionszuschusses ein abgeschlossener Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegt. Dieser Vertrag muss eine Vereinbarung über eine auflösende oder aufschiebende Bedingung der Förderzusage sowie das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten.
Sobald Ihr Förderantrag bewilligt wurde, können Sie mit der Sanierung beginnen. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, bereits nach Beantragung der Fördermittel – jedoch auf eigenes Risiko – mit den Arbeiten zu starten.
Sie sind handwerklich geschickt und planen, kleine Dämmarbeiten selbst durchzuführen? In diesem Fall sind im Rahmen der BEG EM die Materialkosten förderfähig. Hierbei ist aber wichtig, dass ein Energie-Effizienz-Experte oder ein Fachbetrieb bestätigt, dass die in Eigenregie durchgeführten Arbeiten fachgerecht erfolgt sind und dass alle von Ihnen aufgeführten Materialkosten korrekt angegeben wurden.
Die BEG EM macht die Einzelmaßnahmen noch attraktiver, da Hauseigentümer neben Energieeinsparung und mehr Wohnkomfort auch von finanzieller Unterstützung profitieren und sich die energetische Sanierung durch eine Dämmung damit in noch kürzerer Zeit rechnet. Und sollte doch noch Eigenkapital fehlen, bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit dem Ergänzungskredit einen zinsgünstigen Kredit an, um die fehlenden Finanzmittel für die Sanierung zu decken. Weitere Infos
Sie sind Hauseigentümer und nutzen Ihre Immobilie zu eigenen Wohnzwecken? Dann gibt es alternativ eine weitere Option: die steuerliche Förderung. Mehr dazu lesen Sie hier >>
Egal, für welchen Förderweg Sie sich letztlich entscheiden: Angesichts der weiterhin steigenden Energiepreise wird es immer wichtiger, in nachhaltige Lösungen wie eine Hausdämmung zu investieren. Einzelne, auch kostengünstige Sanierungsmaßnahmen, sei es, den Dachboden oder die Kellerdecke zu dämmen, können sich bereits in kürzester Zeit auszahlen.
Darüber hinaus steigert eine Dämmung mit Glas- oder Steinwolle nicht nur den Wohnkomfort im ganzen Haus, sondern verbessert auch den Schall- und Brandschutz. Gleichzeitig erhöht sich der Wert Ihrer Immobilie. Die energetische Sanierung Ihres Hauses ist also eine lohnende, zukunftssichere Investition und hilft langfristig, Energiekosten zu sparen. Nutzen Sie jetzt die Chance, von Fördergeldern zu profitieren und Ihr Zuhause energieeffizienter zu gestalten!
Headerbild: © Bild von Alexander Stein auf Pixabay
Sie besitzen eine Wohnimmobilie und planen, diese mit Mineralwolle zu dämmen oder haben dies bereits getan?
Gerne möchten wir von Ihrem Dämmvorhaben mit Glas- oder Steinwolle berichten.
Wir freuen uns auf Ihr Sanierungsprojekt!
Sie finden alle Informationen zur Bewerbung unter folgendem Link: