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Jetzt für Sanierungsmaßnahmen Fördergelder sichern!

So macht sich Energiesparen im Haus noch schneller bezahlt

Viel Verunsicherung gab es zum Jahreswechsel für Hausbesitzer. Jetzt ist klar: Die energieeffiziente Sanierung wie zum Beispiel eine wärmedämmende Gebäudehülle mit Mineralwolle wird weiter hoch gefördert. Weil auch langfristig mit steigenden Energiepreisen zu rechnen ist, lohnt sich Sanieren und Energiesparen noch mehr. Deshalb ist jetzt die beste Zeit, um die eigenen Energiespar-Pläne für 2024 Schritt für Schritt anzugehen:

1. Der Check-up fürs Haus und Maßnahmen planen

Lassen Sie Ihr Gebäude am besten zuerst von einem unabhängigen Energieberater begutachten. Jedes Haus ist einzigartig. Fachleute können bauphysikalisch fundiert herausfinden, wo die größten Energieverluste entstehen und welche Sanierungsmaßnahmen sich darauffolgend für Ihr Haus wirklich lohnen. Aber bereits eine Erstberatung bei Ihrer Verbraucherzentrale kann Ihnen weiterhelfen. Vor allem bei unsanierten Häusern braucht es oft mehrere, aufeinander abgestimmte Maßnahmen, um optimale Energie- und Kostensparziele zu erreichen.

Wer beispielsweise einen hohen Heizbedarf hat, weil die Gebäudehülle, aufgrund fehlender oder nur geringer Dämmung und alten Fenstern, eine schlechte Energieeffizienz hat, bei dem läuft auch ein neues Heizsystem oft nicht effizient. Hülle und Heizung, Dach und Keller, Fenster und Wand, alles im Haus gehört zusammengedacht. Auf Wunsch erstellt Ihnen eine zugelassener Energieberater einen geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) – eine Liste an sinnvollen, aufeinander und auf Ihr Haus abgestimmten und priorisierten Sanierungsvorschlägen. Mit einem iSFP können Sie gut abschätzen, welcher finanzielle Aufwand und welche Bauzeit auf Sie zu kommen und welche Einsparungen Sie am Ende erwarten können. Auch finanziell lohnt sich der iSFP mehrfach:

Einen iSFP ermöglicht der Staat im Rahmen der Förderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mit einem Zuschuss von 80 Prozent (bis zu 1.300 Euro) für das Beratungshonorar des Energie-Effizienz-Experten. Mit dem iSFP verdoppelt sich die maximale förderfähige Investitionssumme von 30.000 Euro auf 60.000 Euro. Zusätzlich erhalten Sie für jede Dämmmaßnahme nach iSFP einen Zuschuss von 5 Prozent der Kosten.

2. Entscheiden Sie sich für einen Förderweg

Es gibt unterschiedliche Förderwege für dieselben energiesparenden Maßnahmen. Damit die Sanierung in Ihren Zeitplan, zu Ihrem Budget und genau zu Ihren Wünschen passt, sollten Sie schon im Gespräch mit dem Energieberater klären, welche Arbeiten anfallen können und welche Förderung sich eignet:

Bauherren können zum Beispiel mit einem Sanierungssprint eine sehr schnelle Rundum-Sanierung vornehmen lassen und dafür eine Effizienzhaussanierung in Anspruch nehmen.

Wer genug finanzielle Mittel und Einkommen hat, kann die Kosten dafür steuerlich absetzen oder eine Förderung mit Zuschuss beantragen. Wer zwar komplett sanieren möchte, aber wenig Eigenkapital hat, der kommt mit geförderten Baukrediten weiter. Sie können Ihr Haus aber auch Stück für Stück mit kleinen Einzelmaßnahmen sanieren. So teilen Sie die eigentlich große Sanierung über mehrere Jahre in mehrere förderfähige Etappen. Vielleicht sind Sie auch handwerklich geschickt, mögen aber keine Bürokratie? Mit etwas Geduld und Eigenleistung können Sie einige der Maßnahmen auch selbst durchführen und die Materialkosten zum Beispiel für eine Dämmung der obersten Geschossdecke mit Mineralwolle bezuschussen lassen.

Passend zu den individuellen Sanierungsplänen gibt es diese Förderwege:

Der unbürokratische Weg: die steuerliche Förderung für Einzelmaßnahmen

Sie können einzelne Sanierungsmaßnahmen mit bis zu 20 Prozent der Kosten auf drei Jahre verteilt von der Steuer absetzen. Auch die Energieberatung lässt sich vorneweg steuerlich geltend machen, dann erhalten Sie 50 Prozent der Beratungskosten. Der Vorteil liegt auf der Hand: Sie brauchen keine Anträge und keine Bewilligung abzuwarten, können also mit der Sanierung starten, wann Sie möchten und legen lediglich die Handwerksrechnungen und Fachunternehmererklärung der Steuererklärung bei.

Beachten Sie, dass Sie zunächst die Investition vorfinanzieren müssen und erst ab der Steuererklärung ein Jahr später sparen. Außerdem sollte Ihre Steuerlast entsprechend hoch sein. Wer weniger verdient oder schon Steuererleichterungen in Anspruch nimmt, muss genau abschätzen, ob der Steuerbetrag des laufenden Jahres und der nächsten Jahre hoch genug sein wird, damit sich die steuerliche Förderung lohnt.

Alternativ: die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen

Alle Maßnahmen können alternativ zur steuerlichen Förderung auch einzeln durch das BAFA im Rahmen des Förderprogramms BEG EM (Einzelmaßnahmen) bezuschusst werden. Der Vorteil der Förderung im Rahmen der BEG EM ist der direkte Geldzuschuss zu einer Sanierungsmaßnahme. Wenn Sie beispielsweise Ihr Haus dämmen möchten und diese Maßnahme auch in Ihrem iSFP geplant ist, dann erhalten Sie für die Sanierung 15 Prozent Zuschuss plus 5 Prozent iSFP-Bonus – bei einer höheren Fördergrenze von 60.000 Euro pro Maßnahme und Jahr. Das entspricht einem maximalen Zuschuss von 12.000 Euro für eine einzelne Sanierungsmaßnahme. Zum Vergleich: Ohne iSFP kann bei einer förderfähigen Höchstgrenze von 30.000 Euro nur ein Zuschuss von bis zu 4.500 Euro beantragt werden.

Hauseigentümer können verschiedene einzelne Maßnahmen bezuschussen lassen, müssen dafür aber jeweils separate Anträge ausfüllen. Neu ist, dass Sie für die Beantragung einer BEG-Förderung bereits einen Lieferungs- und Leistungsvertrag mit einem Handwerksunternehmen vorweisen müssen, der die vereinbarte Umsetzung der jeweiligen Maßnahme zeitlich festlegt. Bisher durfte bei der Beantragung kein Vertrag vorliegen, ab 2024 muss dieser aber vorliegen und eine Rücktrittsklausel beinhalten, falls die Förderung nicht bewilligt wird.

Tab. 1 Wärmedämmung: Die förderfähigen Einzelmaßnahmen und technischen Anforderungen im Überblick

Der KfW-Kredit für einzelne sowie umfangreiche Sanierungsarbeiten

Alle Förderungen helfen nichts, wenn das Eigenkapital für die Haussanierung nicht reicht. Daher bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW) für Eigentümerinnen und Eigentümer zinsgünstige Kredite an, damit diese die oben beschriebenen BEG-Förderungen beantragen können. Haushalte mit bis zu 90.000 Euro Einkommen können sich für die Sanierung ihres Eigenheims bis zu 120.000 Euro bei der KfW leihen.

Außerdem bietet die KfW weiterhin die Effizienzhaus-Kredite für alle Sanierungswilligen unabhängig vom Haushaltseinkommen. Wer so umfassend saniert, dass der Altbau zum Effizienzhaus wird, der erhält von der KfW wie gehabt günstige Baukredite und Tilgungszuschüsse, abhängig vom erreichten Energiestandard des Hauses. Sollte es sich um ein sogenanntes Worst Performing Building (WPB) handeln, steigt der Tilgungszuschuss nochmal um 10 Prozentpunkte. Auch bei der Kreditbeantragung gibt es einiges zu beachten. Und auch hier hilft Ihnen ein beauftragter Energie-Effizienz-Experte, zunächst die Modernisierungsmaßnahmen sinnvoll zu planen und anschließend die passende Förderung dafür zu beantragen.

Tab. 2: KfW-Förderung bei der Sanierung zum Effizienzhaus

Headerbild: Rosy / Bad Homburg / Germany auf Pixabay

Sie besitzen eine Wohnimmobilie und planen, diese mit Mineralwolle zu dämmen oder haben dies bereits getan? 

Gerne möchten wir von Ihrem Dämmvorhaben mit Glas- oder Steinwolle berichten.

Wir freuen uns auf Ihr Sanierungsprojekt!

Sie finden alle Informationen zur Bewerbung unter folgendem Link:

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