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Wohngebäude: Fürs Effizienzhaus bis zu 30 Prozent Zuschüsse erhalten

Klimagerechtes Sanieren wird vom Staat gefördert

Eigentümer sowie mit Vermieter-Genehmigung auch Pächter und Mieter, die ihre Wohnimmobilie energetisch sanieren, profitieren von staatlichen Fördergeldern, wenn dabei eine Effizienzhaus-Stufe erreicht wird. Handelt es sich bei dem zu modernisierenden Haus um ein energetisch schlechtes Gebäude (sog. Worst Performing Building) und wird im Rahmen der Komplettsanierung ein Effizienzhaus 40 erreicht, ist dies bis zu 30 Prozent förderfähig – das entspricht 45.000 Euro.

Im Rahmen des Programms „Wohngebäude“ (WG) bietet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Antragstellern einen Förderkredit mit Tilgungszuschüssen für ihr sanierungsbedürftiges Wohngebäude. Das vereinfachte Antragsverfahren sowie der Erhalt der Fördergelder wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt.

Fördergeld für mehr Energieeffizienz und Nachhaltigkeit

Eine Effizienzhaus-Stufe kann durch die Kombination aus baulichen Maßnahmen an der Gebäudehülle, effizienter Anlagentechnik und den Einsatz erneuerbarer Energien erreicht werden. Dazu gehört in erster Linie die Dämmung von Dächern, Wänden und Geschossdecken sowie die Erneuerung von Fenstern und Außentüren. Ist die Gebäudehülle mit Mineralwolle (Glas- und Steinwolle) optimal gedämmt, ist der wichtigste Schritt für mehr Energieeffizienz bereits getan. So wird nicht nur der Energiebedarf für Heizung und Kühlung deutlich gesenkt. Gleichzeitig steigt auch die Behaglichkeit spürbar.


EE-Klasse

Lässt sich der berechnete Wärme- bzw. Kälteenergiebedarf eines umgebauten Effizienzhauses mindestens zu 55 % durch die Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Solarthermie) decken und wird dadurch eine sog. „Effizienzhaus EE“-Klasse (EE-Klasse) erreicht, z. B. 40 EE, ergibt das eine zusätzliche Förderung von 5 % bei der Sanierung.


Förderung bei Sanierung

Im Falle einer Sanierung sind die Effizienzhaus-Stufen Denkmal, 85, 70, 55 und 40 förderfähig. Die Fördersätze staffeln sich dabei von 5 % (Effizienzhaus Denkmal) bis 20 % (Effizienzhaus 40). Die förderfähige Investitionssumme von 120.000 Euro steigt mit erreichter EE-Klasse auf 150.000 Euro, wobei sich der jeweilige Fördersatz um weitere 5 % erhöht. Das Fördermaximum erhalten Sanierer, die ihr Wohngebäude energetisch auf die Effizienzhaus-Stufe 40 bringen. Denn auch hier gilt: Je kleiner die Zahl bei der Effizienzhaus- Stufe, umso energieeffizienter ist die Wohnimmobilie und umso höher die Förderung.*

Weitere Vorteile: 5 % Bonus für energetisch schlechteste Gebäude (WPB)

Für die Sanierung eines sog. Worst Performing Buildings (WPB) gibt es einen zusätzlichen Bonus von 5 %, der beim Effizienzhaus 55 sowie beim Effizienzhaus 40 mit dem EE-Bonus kombiniert werden kann. Bei einem EH 55 sind damit bis zu 37.500 Euro Förderung (25 %) möglich, bei einem EH 40 ergibt das maximal 30 % bzw. 45.000 Euro. Nach BEG ist ein Wohngebäude ein WPB, wenn es sich über einen gültigen Energieausweis oder über Baujahr und Sanierungszustand der Außenwand als ein solches – energetisch schlechtes – Gebäude definiert. Weitere Informationen siehe „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen“ unter: www.kfw.de

** Für kommunale Antragsteller (z. B. kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände) betragen die jeweiligen Fördersätze in den einzelnen Förderstufen +15 %. Neben dem Tilgungszuschuss fördert die KfW Kommunen alternativ auch mit einem direkt ausgezahlten Zuschuss. Mehr dazu unter www.kfw.de.


Förderbedingungen

Bauherren und Sanierer erhalten ganz einfach die Fördergelder für ihr Effizienzhaus, vorausgesetzt:

  • Bei bestehenden Gebäuden liegt der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohnhauses mindestens 5 Jahre zurück.
  • Das energetisch modernisierte Gebäude wird mindestens 10 Jahre zweckentsprechend genutzt.
  • Unter Einhaltung der technischen Mindestanforderungen ist durch Sanierung nachweislich ein Effizienzhaus entstanden (s. dazu Richtlinie für die BEG WG, www.bundesanzeiger.de).
  • Die Modernisierungsmaßnahmen werden von einem Fachunternehmen ausgeführt.

 

Vor Sanierungsstart: Energieeffizienz-Experten einschalten und Förderantrag stellen

Zur Beantragung der Fördermittel und Begleitung des Modernisierungsvorhabens ist ein Energieeffizienz-Experte zu beauftragen. Dieser erstellt nach Abschluss der Maßnahmen eine Bestätigung der Einhaltung der in der Anlage aufgeführten technischen Mindestanforderungen sowie der Einsparungen von Primär- und Endenergie und CO2. Darüber hinaus bestätigt der Energieeffizienz-Experte die für die Maßnahmen entstandenen förderfähigen Kosten.


Praxistipp: Die Baubegleitung durch einen Energieberater wird zu 50 % gefördert. Gleiches gilt, wenn Sie den Energieeffizienz-Experten bereits vorab mit der Fachplanung beauftragen. Das entspricht bei Einfamilienhäusern bis zu 5.000 Euro, bei Mehrfamilienhäusern sind sogar bis zu 20.000 Euro möglich.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Stand: 27.09.2022. Bitte beachten Sie, dass sich die Förderprogramme u. U. ändern können. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der KfW: www.kfw.de

Tabelle: KfW-Förderung bei der Sanierung zum Effizienzhaus
(zum Vergrößern anklicken)

BEG I Förderung Wohngebäude I Tabelle I Der Dämmstoff

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