Eigentümer sowie mit Vermieter-Genehmigung auch Pächter und Mieter, die ihre Wohnimmobilie energetisch sanieren, profitieren von hohen staatlichen Zuschüssen, wenn dabei eine Effizienzhaus-Stufe entsteht. Bei Erreichen einer Effizienzhaus-Stufe 40 mit einer Nachhaltigkeits-Klasse können für einen Neubau 12,5 % und damit maximal 18.750 Euro Förderung beantragt werden. Eine umfangreiche Modernisierung zum Effizienzhaus ist sogar zu 50 % förderfähig – das entspricht bis zu 75.000 Euro.
Im Rahmen des Programms „Wohngebäude“ (WG) bietet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Antragstellenden neben einem stark vereinfachten Antragsverfahren zwei Optionen zum Erhalt der Fördergelder für ihr sanierungsbedürftiges Wohngebäude hin zum Effizienzhaus: Dies sind wahlweise ein Investitionszuschuss oder ein Förderkredit mit Tilgungszuschüssen. Beide Fördervarianten werden über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt. Bei neu erworbenen oder neu errichteten Häusern erfolgt die Abwicklung ebenfalls über die KfW. Hier ist ausschließlich die Kreditvariante möglich.
Die bestmögliche Effizienzhaus-Stufe eines Wohngebäudes wird durch eine Kombination aus baulichen Maßnahmen an der Gebäudehülle, effizienter Anlagentechnik und dem Einsatz erneuerbarer Energien erreicht. Dazu gehört in erster Linie die Dämmung von Dächern, Wänden und Geschossdecken sowie die Erneuerung von Fenstern und Außentüren. Ist die Gebäudehülle mit Mineralwolle (Glas- und Steinwolle) optimal gedämmt, ist der wichtigste Schritt für mehr Energieeffizienz bereits getan. So wird nicht nur der Energiebedarf für Heizung und Kühlung deutlich gesenkt. Gleichzeitig steigt auch die Behaglichkeit spürbar.
Einen Tilgungszuschuss gibt es, wenn Neubauten die Effizienzhaus-Stufe 40 NH („Nachhaltigkeits-Klasse“), aufweisen. In diesem Fall erhalten Bauherren 12,5 % Förderung, bei maximal förderfähigen Kosten von 150.000 Euro. Für diesen Neubaustandard gibt es damit Zuschüsse von bis zu 18.750 Euro.
Im Falle einer Sanierung sind die Effizienzhaus-Stufen Denkmal, 100, 85, 70, 55 und 40 förderfähig. Die Fördersätze staffeln sich dabei von 27,5 % (Effizienzhaus 100) bis 45 % (Effizienzhaus 40). Die förderfähige Investitionssumme von 120.000 Euro steigt mit erreichter EE-Klasse auf 150.000 Euro, wobei sich der jeweilige Fördersatz um weitere 5 % erhöht. Das Fördermaximum von 50 % und damit bis zu 75.000 Euro erhalten Sanierer, die ihr Wohngebäude energetisch auf die Effizienzhaus-Stufe 40 bringen. Denn auch hier gilt: Je kleiner die Zahl bei der Effizienzhaus- Stufe, umso energieeffizienter ist die Wohnimmobilie und umso höher die Förderung (siehe Tabelle).
Ein zusätzliches Plus bringt der Einsatz eines sogenannten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), dessen Erstellung bereits mit bis zu 80 % gefördert wird. Der iSFP ist ein digitales Tool, das die bedarfsgerechte Planung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen ermöglicht. Er gibt einen Überblick über sämtliche Förderoptionen und zeigt das komplette Potenzial einer Immobilie auf. Sanierer bekommen so auch wichtige Hinweise zur Reihenfolge der Sanierungsmaßnahmen, durch die sie das Einsparpotenzial ihrer Investition optimal nutzen können. Erfolgt die energetische Modernisierung durch verschiedene Einzelmaßnahmen mit einem individuellen Sanierungsfahrplan gemäß „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“, erhöht sich der Fördersatz bei Erreichen der darin definierten Effizienzhaus-Stufe für diese abschließenden Maßnahmen noch einmal um 5 % iSFP-Bonus!
Lässt sich der berechnete Wärme- bzw. Kälteenergiebedarf eines umgebauten Effizienzhauses mindestens zu 55 % durch die Nutzung erneuerbarer Energien (z.B. Solarthermie) decken und wird dadurch eine sog. „Effizienzhaus EE“-Klasse (EE-Klasse) erreicht, z.B. 40 EE, ergibt das eine zusätzliche Förderung von 5 % bei der Sanierung. Wer sein Wohnhaus neu baut bzw. einen Neubau erwirbt, für den lohnt sich das Erreichen der Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) 40 NH mit 12,5 % Förderung. Als Nachweis für die NH-Klasse dient eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung, die belegt, dass die betreffende Maßnahme den Anforderungen des QNG – „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ – entspricht. Weitere Informationen erhalten Sie beim Informationsportal Nachhaltiges Bauen.
Bauherren und Sanierer erhalten ganz einfach die Fördergelder für ihr Effizienzhaus, vorausgesetzt:
Zur Beantragung der Fördermittel und Begleitung des Bau- bzw. Modernisierungsvorhabens ist ein Energieeffizienz-Experte zu beauftragen. Dieser erstellt nach Abschluss der Maßnahmen eine Bestätigung der Einhaltung der in der Anlage aufgeführten technischen Mindestanforderungen sowie der Einsparungen von Primär- und Endenergie und CO2. Darüber hinaus bestätigt der Energieeffizienz-Experte die für die Maßnahmen entstandenen förderfähigen Kosten.
Praxistipp: Die Baubegleitung durch einen Energieberater wird zu 50 % gefördert. Gleiches gilt, wenn Sie den Energieeffizienz-Experten bereits vorab mit der Fachplanung beauftragen. Das entspricht bei Einfamilienhäusern bis zu 5.000 Euro, bei Mehrfamilienhäusern sind sogar bis zu 20.000 Euro möglich.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Auf dem Weg zum Effizienzhaus ist die fachgerechte Dämmung der Gebäudehülle die erste und wichtigste Maßnahme. Nur dann kann auch die neue Anlagentechnik energieeffizient arbeiten. Mit Dämmsystemen aus Mineralwolle können durch die niedrige Wärmeleitfähigkeit die Anforderungen in allen Flächen der Gebäudehülle problemlos erfüllt werden.
Tab. Sanierung: Die Förderstufen im Überblick
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Quelle: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG), Stand April 2022
*Den jeweils aktuellen Zinssatz entnehmen Sie bitte der Website www.kfw.de
**Wird die energetische Sanierung mithilfe eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durch verschiedene Einzelmaßnahmen umgesetzt, steigen die Zuschüsse um weitere 5 % iSFP-Bonus für die abschließenden Maßnahmen, mit denen die dort festgelegte Effizienzhaus-Stufe erreicht wird. Voraussetzung für den Erhalt des 5 % iSFP-Bonus ist, dass der iSFP binnen 15 Jahren nach Erstellung umgesetzt wird.