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Zuschüsse für die energetische Sanierung: bis zu 20 % für Wohngebäude und 15 % für Nichtwohngebäude

Pro Einzelmaßnahme bis zu 12.000 Euro bzw. 150 Euro pro m² Zuschuss möglich

Energieverbrauch senken: Gebäude dämmen und Fördergelder nutzen

Eine höhere Energieeffizienz von Gebäuden lohnt sich gleich dreifach: für Klima, Wohlbefinden und Geldbeutel. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Besitzer sowie mit Genehmigung des Vermieters auch Pächter und Mieter von Wohn- und Nichtwohngebäuden mit nur einem Antrag Fördergelder erhalten, wenn sie ihre Immobilie energetisch modernisieren.

Die BEG bietet Antragstellern einen Investitionszuschuss, der über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, abgewickelt wird. Förderfähig sind alle technischen und baulichen Einzelmaßnahmen am Gebäude, die die Energieeffizienz der Immobilie nachweislich verbessern. Dazu gehören insbesondere Dämmmaßnahmen an Dächern, Außenwänden und Geschossdecken – z. B. mit Mineralwolle (Glas- oder Steinwolle) – sowie die Erneuerung von Fenstern, Außentüren und eine energiesparende Anlagentechnik (Beheizung, Lüftung).

Förderung bei Wohngebäuden

Der Investitionszuschuss für energetische Modernisierungen beträgt 15 % pro Einzelmaßnahme. Dieser erhöht sich bei Nutzung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) auf 20 %. Bei Wohngebäuden ist die förderfähige Investitionssumme auf jeweils 60.000 Euro pro Kalenderjahr und Wohneinheit, pro Gebäude auf 600.000 Euro, gedeckelt. Das entspricht einem Zuschuss von bis zu 12.000 Euro.

Tipp: Zusätzlich 5 % Förderung pro Einzelmaßnahme dank iSFP-Bonus nutzen

Wer die energetische Sanierung eines Wohnhauses im Rahmen eines durch das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in Angriff nimmt, bekommt einen zusätzlichen Bonus von 5 % auf die Einzelmaßnahmenförderung. Damit erhöht sich der maximale Förderanteil insgesamt auf 20 %. Zusätzlich wird allein die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans mit bis zu 80 % gefördert.

Um die einzelnen Sanierungsmaßnahmen sinnvoll zu planen und alle Fördermöglichkeiten auszuschöpfen, kann ein von Ihnen beauftragter Energieeffizienz-Experte einen iSFP erstellen und von Anfang an bauliche wie finanzielle Chancen und Restriktionen berücksichtigen. So erreicht das Gebäude im Rahmen der Modernisierung die bestmögliche Energieeffizienz – zu bestmöglichen Konditionen. Denn Sie erhalten bereits ab dem ersten Sanierungsschritt zusätzliches Geld vom Staat. Einzige Voraussetzung: Die jeweilige Einzelmaßnahme muss innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden.

Förderung bei Nichtwohngebäuden

Bei Nichtwohngebäuden belaufen sich die förderfähigen Kosten auf maximal 1.000 Euro pro m² Nettogrundfläche bzw. insgesamt maximal 5 Mio. Euro pro Jahr. Somit kann jeder sanierte Quadratmeter mit 15 % bzw. bis zu 150 Euro Zuschuss gefördert werden.

Fördervoraussetzungen

Um die Förderungen für Wohn- oder Nichtwohngebäude zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt mindestens 5 Jahre zurück.
  • Verbesserung des energetischen Niveaus bei einer Mindestnutzungsdauer des Gebäudes von 10 Jahren.
  • Die Modernisierungsmaßnahmen werden durch ein Fachunternehmen umgesetzt.
  • Bei der Durchführung sind die technischen Mindestanforderungen an das modernisierte Bauteil einzuhalten (s. Tab. 1).

Schritt für Schritt: Zuerst Experten beauftragen, Antrag stellen und nach Bewilligung anfangen zu sanieren

Damit Sie im Rahmen des BEG-Teilprogramms „Einzelmaßnahmen“ (kurz: BEG EM) von den staatlichen Zuschüssen profitieren, müssen Sie vor Maßnahmenbeginn einen sogenannten Energieeffizienz-Experten einschalten. Der Experte berät Sie nicht nur über passende Sanierungsmaßnahmen für Ihr Gebäude, sondern prüft darüber hinaus auch die technische Förderfähigkeit und erteilt Ihnen die Bestätigung zum Förderantrag.

Auch die Anträge auf Förderung sind vor Sanierungsstart zu stellen. Erst nach Erhalt der Förderzusage kann das beauftragte Fachunternehmen mit der Umsetzung der Maßnahme loslegen. Ihr Energieberater wird Ihnen nach Beendigung der Maßnahme die „Bestätigung nach Durchführung“ ausstellen, mit der Sie anschließend die Auszahlung der Gelder beim BAFA veranlassen können.


Praxistipp: Ein- und Mehrfamilienhausbesitzer, die eine energetische Modernisierung erwägen und einen Energieeffizienz-Experten mit einer sogenannten Vor-Ort Beratung beauftragen, werden vom Staat mit weiteren Fördergeldern belohnt. Bis zu 1.300 Euro gibt’s für Einfamilienhäuser, bis zu 1.700 Euro für Mehrfamilienhäuser – das entspricht einer Förderung von 80 %. Überlassen Sie dem Energieberater außerdem die Fachplanung und Baubegleitung, werden diese Leistungen zu 50 % staatlich gefördert. Das gilt übrigens auch für Nichtwohngebäude und ermöglicht Fördergelder bis zu 10.000 Euro.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Stand: 27.09.2022. Bitte beachten Sie, dass sich die Förderprogramme u. U. ändern können. Aktuelle Informationen erhalten Sie beim BAFA: www.bafa.de

 

Eine Dämmung aus Glas- oder Steinwolle erfüllt hohe bauliche Standards vom Keller bis zum Dach. Für eine Förderung als Einzelmaßnahme sind bei der Sanierung der jeweiligen Bauteile bestimmte technische Mindestanforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) einzuhalten. Das gilt sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude.

Tabelle Wärmedämmung: Die Einzelmaßnahmen und technischen Anforderungen im Überblick (Zum Vergrößern anklicken)

Whitepaper I BEG I Förderung I Einzelmaßnahmen I Wohngebäude und Nichtwohngebäude I Der Dämmstoff

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