Mineralwolle | Glaswolle | Steinwolle | Wärmedämmung | Lärmschutz | Brandschutz | Dämmstoff | Dämmen | Energiesparen

Sanieren im Jahr 2023 – Teil 1

Bewährte Förderprogramme mit neuen Extras für Wohngebäude

Das Jahr 2023 bringt Gutes für Sanierungswillige: Die können nämlich in diesem noch neuen Jahr zwischen mehreren Förderwegen mit verschiedenen Konditionen wählen. Es gibt Zuschüsse für kleine oder große Sanierungsmaßnahmen. Finden Sie in diesem zweiteiligen Beitrag heraus, welcher Förderweg sich für Sie lohnt.

Wichtige Grundbegriffe

Der Staat fördert derzeit die energetische Modernisierung von Gebäuden auf zwei Wegen: Einmal gibt es Zuschüsse zu Bau- und Planungsmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG). In diesem staatlichen BEG-Fördertopf sind in diesem Jahr 13 Milliarden Euro alleine für die energieeffiziente Sanierung reserviert. Ausgeschüttet werden diese Fördergelder als günstige Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder als Investitionszuschüsse des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Neben der Förderung durch die BEG gibt es einen weiteren Förderweg: Die steuerliche Förderung, deren Einzelheiten in der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) geregelt sind. Bei der steuerlichen Förderung vergibt der Staat weder Kredite noch Zuschüsse. Stattdessen ermöglicht er, Kosten für Sanierungsmaßnahmen mit der Einkommenssteuer steuersenkend zu verrechnen.

Der richtige Förderweg

Sie sollten sich am Anfang einer Sanierungsplanung fragen, wie umfangreich diese werden soll. Welches Ziel verfolgen Sie mit der Sanierung? Möchten Sie einzelne Maßnahmen vornehmen oder bedarf es einer Komplettsanierung? Von dieser Entscheidung hängt der geeignete Förderweg ab.

Sie planen eine Komplett-Sanierung?

KfW-Förderung für große Sanierungsvorhaben

Für große Vorhaben ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) der richtige Förderpartner. Zumindest, wenn Sie drei Voraussetzungen erfüllen:

  1.  Sie möchten ein Haus sanieren, dessen Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt.
  2.  Sie brauchen einen Kredit als Finanzierung für Ihre Sanierung.
  3.  Ihr Haus soll nach der Sanierung einen definierten, energetischen Mindeststandard erreichen.

In diesem Fall gibt Ihnen die KfW für Ihre Sanierung einen Kredit von bis zu 150.000 Euro. Die eigentliche Förderung setzt sich zusammen aus einer Zinsverbilligung und einem Zuschuss zur Tilgung der Kreditsumme, der prozentual abhängig vom final erreichten energetischen Niveau ist. Die KfW kann also dank des BEG-Fördertopfes günstige Kredite vergeben, mit denen Sie eine umfassende Sanierung auch bei wenig Eigenkapital finanzieren können.

Wie hoch ist die Förderhöhe der KfW?

Während der verbilligte Zinssatz der KfW v. a. vom jeweiligen Marktzins bestimmt wird, hängt der Tilgungszuschuss davon ab, welche Energieeffizienz-Stufe Ihr Haus nach der Sanierung erreicht. Also, wie gut das Gebäude etwa gedämmt sein und wieviel Energie es für Raumwärme, Warmwasser und Strom benötigen wird. Aus Energiebedarf und Energieverlust ergibt sich ein im Voraus berechneter Gesamtenergiebedarf Ihres sanierten Gebäudes. Diesen vergleicht die KfW mit den Werten des sogenannten Referenzgebäudes.

Ein Beispiel: Bedarf Ihr Wohnhaus nach der Sanierung nur 85 Prozent der Energie, die das vergleichbare Referenzhaus braucht, erhält es die KfW-Stufe Effizienzhaus 85. Dann können Sie einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent der Kreditsumme beantragen. Das sind maximal 6.000 Euro. Mit noch niedrigerem Energiebedarf folgen die Effizienzhaus-Stufen 70, 55 und 40. Es gilt: Je höher die Energieeinsparung – je niedriger also die Zahl der Effizienzhaus-Stufe –, desto mehr Förderung gibt es. Die prozentuale Staffelung der Zuschüsse entnehmen Sie bitte dieser Tabelle.

5 Prozent Bonus: EE-Klasse

Zusätzlich dazu vergibt die KfW seit 2023 weitere 5 Prozent Bonus in jeder Stufe, wenn die Gebäudeenergie vor allem aus erneuerbaren Energien kommt. Die maximale Fördersumme der KfW erhält, wer die Effizienzhaus-Stufe 40 Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) erreicht: Nämlich dann, wenn Ihr saniertes Haus nur maximal 40 Prozent des durchschnittlichen Energiebedarfes benötigt und seinen verbleibenden, geringen Energiebedarf zu 65 Prozent aus regenerativen Energien decken wird.
Bei Erreichen eines Effizienzhaus 40 mit EE-Klasse beträgt der Tilgungszuschuss 25 Prozent der Kreditsumme, das sind bis zu 37.500 Euro.

Welche zusätzlichen Boni gibt es?

Für die energetisch schlechtesten Gebäude gibt es zum Beispiel ab 2023 neu den „Worst Performing Building“-Bonus: Gehört Ihr unsaniertes Wohnhaus zu den 25 Prozent des Gebäudebestandes in Deutschland, die energetisch besonders schlecht dastehen, dann können Sie für die Sanierung einen Extra-Tilgungszuschuss von 10 Prozent beantragen, wenn dabei mindestens ein Effizienzhaus 70 EE entsteht.

Einen weiteren Zusatzbonus gibt es, wenn Sie für die Sanierung serielle Verfahren verwenden, wie zum Beispiel vorgefertigte Fassadenmodule, die bereits eine Dämmung mit Mineralwolle enthalten – dann bekommen Sie zusätzlich 15 Prozent Zuschuss zur Tilgung bei Erreichen eines EH 55 oder EH 40. Beachten Sie, dass bei Kombination beider Boni (serielle Sanierung und Wort Performing Building) dieser Bonus auf 20 Prozent gedeckelt ist.

Wie wird die Förderung beantragt?

Ein sogenannter Energieeffizienz-Experte muss die Sanierung begleiten, damit die KfW diese fördert. Die für das Verfahren zugelassenen Energieeffizienz-Experten finden Sie in dieser Liste. Die dort aufgeführten Expertinnen und Experten sind Fachleute aus der Architektur, der Bautechnik und dem Bauhandwerk. Sie können für ein Rundum-Sorglos-Paket sorgen: Sie beraten und empfehlen sinnvoll aufeinander abgestimmte Maßnahmen, stellen zum richtigen Zeitpunkt die notwendigen Anträge und können die Maßnahmen fachlich und organisatorisch begleiten.

Die Honorarkosten für den Energieeffizienz-Experten tragen Sie übrigens nur zur Hälfte selbst, die andere Hälfte kann gefördert werden. Die Fachberatung und Baubegleitung wird mit bis zu 5.000 Euro (bei Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppel- und Reihenhäusern) bzw. 4.000 Euro pro Wohneinheit (bis max. 40.000 Euro) bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten gefördert.

Wichtig:

Bevor es losgeht mit der Sanierung, müssen die Förderanträge eingereicht werden. Erst danach dürfen Sie die Handwerker auf eigenes Risiko beauftragen, insofern die Bewilligung der Anträge noch nicht erfolgt ist. Bereits beauftragte Leistungen vor der Antragstellung lassen sich nicht mehr fördern!

Unser Tipp:

  • Sie möchten lieber Schritt für Schritt in kleinen Maßnahmen sanieren?
  • Sie möchten keinen Kredit bei der KfW aufnehmen, sondern stattdessen lieber eigenes Geld investieren und einen direkten Zuschuss für die Investitionen erhalten?
  • Sie möchten unbürokratisch sanieren und fördern lassen?

Dann prüfen Sie hier, ob die BAFA-Förderung oder eine steuerliche Förderung für Sie in Frage kommt!

Mineralwolle | Glaswolle | Steinwolle | Wärmedämmung | Lärmschutz | Brandschutz | Dämmstoff | Dämmen | Energiesparen

Weitere Artikel, die Sie interessieren könnten: