Berlin, 16.01.2024. Ob für kleinere Maßnahmen oder eine umfangreiche energetische Sanierung – wer in die Energieeffizienz seiner Wohnimmobilie investiert, kann auch im Jahr 2024 mit Fördergeldern vom Staat rechnen. Dazu gehören neben dem Austausch von Fenstern und Türen, dem Einbau oder der Optimierung der Heizungstechnik insbesondere Dämmarbeiten an Dächern, Außenwänden oder Geschossdecken.
Eine höhere Energieeffizienz von Gebäuden lohnt sich gleich dreifach: für Klima, Wohlbefinden und Geldbeutel. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden Fördergelder erhalten, wenn sie ihre Immobilie energetisch modernisieren. Die BEG bietet Antragstellern eine Anteilfinanzierung in Form eines Investitionszuschusses, der über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz BAFA) abgewickelt wird. Zusätzlich lässt sich ein zinsgünstiger Ergänzungskredit über die Kreditanstalt für Wirtschaft (kurz KfW) beantragen, für den – bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro – weitere Zinsvorteile gewährt werden.
„Eine Dämmung mit Mineralwolle, also Glas- und Steinwolle, hilft, den benötigten Energiebedarf des Hauses stark zu reduzieren. Damit können die Energie- und CO2-Kosten für Heizung und Kühlung dauerhaft gesenkt werden. Die staatliche Förderung verringert die Investitionskosten, so dass sich die Dämmung noch schneller bezahlt macht“, sagt Dr. Thomas Tenzler, Geschäftsführer des FMI Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. Dabei steigen unmittelbar der Wohnkomfort und die Sicherheit: Die Bewohner profitieren in einem mit Mineralwolle gedämmten Haus von angenehmeren, gleichmäßigeren Innenraumtemperaturen im Winter und Sommer sowie verbessertem Schall- und Brandschutz.
Der staatliche, nicht rückzahlbare Investitionszuschuss für energetische Modernisierungen im Rahmen der BEG beträgt 15 Prozent pro Einzelmaßnahme. Dieser erhöht sich bei Nutzung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) um 5 Prozent. Bei Wohngebäuden ist die förderfähige Investitionssumme inkl. iSFP-Bonus auf jeweils 60.000 Euro pro Kalenderjahr und Wohneinheit gedeckelt. Das entspricht bei einer maximalen Förderung von 20 Prozent einem BAFA-Zuschuss von bis zu 12.000 Euro. Bei zusätzlicher Kreditförderung beträgt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben 120.000 Euro pro Wohneinheit.
Alternativ lassen sich 20 Prozent der Kosten, maximal 40.000 Euro, für energetische Sanierungsmaßnahmen im selbst bewohnten Eigenheim unbürokratisch steuerlich absetzen. Die Kosten werden, auf drei Jahre verteilt, in der Einkommenssteuererklärung verrechnet und senken so die Steuerlast. Weitere Informationen unter: www.der-daemmstoff.de
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Juliane Gille
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