Ab Januar 2020: Neue und verbesserte Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung

Besserer Wohnkomfort, kleinere Kosten

Berlin, 15.01.2020. Ab Januar 2020 wird die energetische Gebäudesanierung noch besser gefördert. Jetzt können Immobilienbesitzer bis zu 40.000 Euro Steuern sparen oder bis zu 48.000 Euro KfW-Zuschüsse erhalten. Wir erklären, für wen sich welche Förderung eignet und was dabei zu beachten ist.

Haussanierung: Mit energetischen Einzelmaßnahmen bis zu 40.000 Euro Steuern sparen

Seit dem 1.1.2020 sind die Kosten für die Sanierung selbst genutzter Wohnimmobilien steuerlich abzugsfähig. Wer eine über zehn Jahre alte Wohnimmobilie besitzt und für private Wohnzwecke nutzt, der kann bei Sanierungsmaßnahmen von Steuererleichterungen profitieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Sanierung nach dem 1.1.2020 begonnen wurde, den Energiestandard der Immobilie verbessert und die technischen Mindestanforderungen an das modernisierte Bauteil erfüllt werden.

Außerdem muss ein Fachunternehmen die energetische Gebäudesanierung durchführen. Die Mindestanforderungen sind dem Profi wohl bekannt, da diese praktisch identisch zu den Anforderungen an Einzelmaßnahmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind.

Absetzbar sind die Dämmung von Wänden, Dächern und Geschossflächen, der Austausch von Fenstern und Türen, der Einbau oder die Optimierung von Lüftungsanlagen oder Heizungen sowie der Einbau eines Gebäudeenergiemonitorings. Über einen Zeitraum von drei Jahren lassen sich für jede dieser Einzelmaßnahmen 20% der Sanierungskosten sparen. Damit lassen sich insgesamt bis maximal 40.000 Euro absetzen. Der Vorteil: Die Förderung funktioniert ganz unbürokratisch und ohne Antrag. Als Nachweis reicht den Finanzämtern die Rechnung über die Sanierungsmaßnahme sowie eine sogenannte Fachunternehmererklärung. Beides wird einfach der Einkommensteuererklärung beigelegt.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Whitepaper „Steuerliche Förderung“

KfW-Zuschüsse als Alternative

Wer die steuerliche Förderung nicht nutzen kann oder will, dem bieten sich Alternativen. Denn auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verbessert ab dem 24.1.2020 ihre Förderungen:

Für die Sanierung von alten Wohngebäuden oder den Kauf von sanierten Wohnungsaltbauten erhöht die KfW ihren Kreditrahmen auf 120.000 Euro und ihren Tilgungszuschuss um 12,5% auf maximal 48.000 Euro pro Wohneinheit, abhängig vom Energiestandard und der Kredithöhe. Wer keinen Kredit der KfW in Anspruch nehmen möchte, für den erhöht die KfW den Investitionskostenzuschuss um 10%. So unterstützt sie die Sanierung von Wohnimmobilien durch energetische Einzelmaßnahmen mit maximal 10.000 Euro pro Maßnahme. Dazu gehören u.a. Dämmmaßnahmen vom Dach bis zum Keller, die Erneuerung von Heizungs- und Lüftungsanlagen sowie Fenstern und Außentüren. Dies gilt für selbstgenutzte oder vermietete Wohngebäude oder Eigentumswohnungen, für die vor dem 1.1.2002 der Bauantrag erstellt oder die Bauanzeige erstattet wurde.

Planen Immobilienbesitzer gleich mehrere Maßnahmen für das Wohngebäude, sind sogar Zuschüsse bis maximal 48.000 Euro pro Wohneinheit möglich – vorausgesetzt, das Wohnhaus erreicht ein Effizienzhausniveau (KfW-Denkmal bis KfW 55).

Darüber hinaus hat die KfW auch die Förderungen für den Kauf oder den Bau von energieeffizienten Wohnungsneubauten und für die energieeffiziente Sanierung von Nichtwohngebäuden erhöht.

Wichtig: Voraussetzung für die Nutzung der KfW-Förderung ist die vorherige Einbindung eines Energieeffizienzexperten!

Mehr zu den verbesserten Förderprogrammen der KfW lesen Sie hier.

Die passende Förderung finden – der Energieberater hilft

Es ist klar: Die Investition in die Energieeffizienz beim Gebäude lohnt sich ab 2020 mehr denn je. Aber Immobilienbesitzer müssen sich für einen Förderweg entscheiden, denn kombinieren lassen sich die beiden Förderungen nicht. Einen Steuerabzug für Sanierungen kann nur geltend machen, wer noch keine KfW-Förderung für dieselbe Maßnahme erhalten hat.

Ein Energieberater vor Ort kann die optimalen Maßnahmen und die damit verbundenen Kosten kompetent und genau einschätzen. Übrigens, auch diese Energieberatung ist mit bis zu 800 Euro förderfähig. Mit dieser Kostenaufstellung können sich Immobilienbesitzer an die Steuerberater und an die KfW-Beratungsstellen wenden, um die jeweils beste Fördermöglichkeit ausrechnen zu lassen.

Energetische Gebäudesanierung: Wie lässt sich die Förderung maximal nutzen?

Das gemeinsame Ziel der Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist die Reduzierung von Energie- und Wärmeverlusten und damit der CO2-Emissionen bei Wohngebäuden. Für Immobilienbesitzer bedeutet die Förderung vor allem zunächst geringere Investitionskosten und dauerhaft geringere Nebenkosten bei deutlich mehr Wohnkomfort. Eine Dämmung aus Mineralwolle (Glas- oder Steinwolle) erfüllt alle technischen Mindestanforderungen für die steuerlich geförderten oder über die KfW geförderten Sanierungsmaßnahmen. Darüber hinaus bietet sie einen optimalen Schallschutz, den bestmöglichen Brandschutz und eine gesunde Wohnumgebung. Sie verbessert nicht nur die Energiebilanz eines Gebäudes, sondern alle Aspekte der Nachhaltigkeit und des Komforts beim Wohnen. So erzielen die jetzt verbesserten Förderprogramme für Sanierungen auch langfristig eine maximale und positive Wirkung auf Mensch und Umwelt.

Energetische Gebäudesanierung: Einzelne Dämmmaßnahmen werden steuerliche geförderte

Ab Januar 2020 wird die energetische Gebäudesanierung noch besser gefördert. Dank der steuerlichen Förderung können Immobilienbesitzer jetzt bis zu 40.000 Euro Steuern sparen. Whitepaper „Steuerliche Förderung“ downloaden

Haussanierung: Die neuen Förderstufen der KfW-Programme

Tabelle 1: KfW-Förderprogramme und Konditionen ab 24.01.2020 im Überblick
Tabelle vergößtert sich beim Anklicken

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