Berlin, 06.08.2026. Wenn Wände, Decken oder Fußböden im Winter unangenehm kühl wirken, kann die Ursache im Verborgenen liegen. In vielen älteren Häusern gibt es Hohlräume, die gar nicht oder nur unzureichend gedämmt sind – etwa hinter Klinkerfassaden, unter Dielen oder in Dachkonstruktionen. Über diese Bereiche kann Wärme leichter nach außen gelangen.
Sind die baulichen Voraussetzungen erfüllt, lassen sich solche Zwischenräume nachträglich mit einem Einblasdämmstoff füllen. Das kann Wärmeverluste und den Heizenergiebedarf verringern und sich in niedrigeren Heizkosten sowie einem spürbar angenehmeren Wohngefühl bemerkbar machen.
„Viele Hauseigentümer verbinden eine energetische Sanierung häufig mit einer großen Baustelle. Eine Einblasdämmung zeigt, dass es je nach Konstruktion und Maßnahme auch anders gehen kann“, sagt Dr. Thomas Tenzler, Geschäftsführer des FMI Fachverband Mineralwolleindustrie e. V. „Vorhandene Hohlräume lassen sich gezielt nutzen, um den Wärmeschutz zu verbessern. Dafür werden oft nur kleine Öffnungen gebohrt, die anschließend wieder verschlossen werden.“
Eine Einblasmaschine befördert lose Dämmflocken mithilfe eines Luftstroms in die Hohlräume und verteilt sie dort möglichst gleichmäßig – auch in schwer zugänglichen oder verwinkelten Bereichen. Verwendet werden unter anderem Einblasdämmstoffe aus Glas- oder Steinwolle, die zusammenfassend als Mineralwolle bezeichnet werden.
„Mineralwolle bietet neben dem Wärmeschutz auch gute schalldämmende Eigenschaften. Als nichtbrennbarer Dämmstoff kann sie zugleich zum baulichen Brandschutz beitragen“, erklärt Tenzler.
Ein typischer Anwendungsfall ist die Dämmung zweischaliger Außenwände, wie sie vor allem bei verklinkerten Häusern in Norddeutschland vorkommen. Auch Hohlräume in Dachschrägen, Flach- und Kaltdächern, Holzbalkendecken oder Fußböden sowie bestimmte Trennfugen zwischen Doppel- und Reihenhäusern können sich für das Einblasen eignen.
Ob eine Einblasdämmung möglich ist, prüft ein qualifizierter Fachbetrieb. Er untersucht den Bauteilaufbau, wählt einen geeigneten Einblasdämmstoff, etwa aus Mineralwolle, und bringt ihn in der erforderlichen Menge und Dichte ein.
Eine Einblasdämmung kann oft auch als energetische Einzelmaßnahme gefördert werden. Infrage kommen Zuschüsse im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) oder eine steuerliche Förderung.
Welcher Förderweg zum Vorhaben passt, sollte vor Beginn der Arbeiten geklärt werden. Bei der BEG EM müssen die Mittel vor Vorhabenbeginn beantragt und ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Für den Steuerbonus ist dagegen kein vorheriger Antrag erforderlich; die Förderung wird über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht. Dafür sind nur Rechnung und Fachunternehmererklärung notwendig.
Weitere Informationen: www.der-daemmstoff.de
Juliane Gille
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