Das eigene Zuhause ist ein Ort der Geborgenheit. Umso wichtiger ist es, für mehr Energieeffizienz und Behaglichkeit zu sorgen, damit sich alle Bewohner wohlfühlen. Angesichts immer höherer Energiekosten und des fortschreitenden Klimawandels rückt die Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen zunehmend in den Fokus von Immobilienbesitzern, die ihr altes Haus in ein Effizienzhaus verwandeln möchten. Förderprogramme, die energetische Sanierungen unterstützen, helfen noch schneller dabei, das Haus zukunftssicher zu machen.
In diesem Beitrag erhalten Sie Antworten auf zehn häufige Fragen zu den aktuellen staatlichen Fördermöglichkeiten für Ihr Sanierungsprojekt 2025 im Rahmen der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude – Teilprogramm „Wohngebäude“ (BEG WG).
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein Förderprogramm der Bundesregierung, das darauf abzielt, die energetische Sanierung von Gebäuden zu unterstützen. Die BEG bietet finanzielle Anreize für Eigentümer, die ihre Immobilien energetisch sanieren möchten, sei es durch Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder Heizungsmodernisierung oder durch umfassende Sanierungen hin zu einem Effizienzhaus.
Das Teilprogramm „Wohngebäude“ (BEG WG) konzentriert sich speziell auf die Förderung von umfangreichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in bestehenden Wohngebäuden. Gefördert werden sowohl die Sanierung als auch der Ersterwerb nach einer Sanierung von Effizienzhäusern.
Im Rahmen der BEG WG können Antragstellende Fördergelder beantragen, um aus ihrem sanierungsbedürftigen Wohngebäude ein Effizienzhaus zu machen. Ein Effizienzhaus (EH) ist besonders energiesparend und klimafreundlich – also genau das Richtige für alle, die nachhaltig leben und langfristig Energiekosten sparen wollen. Es gibt verschiedene Effizienzhaus-Stufen: Denkmal, EH 85, 70, 55 und 40. Je kleiner die Zahl, desto besser die Energieeffizienz und desto höher die Förderung durch die BEG WG.
Die bestmöglichen Effizienzhaus-Stufen werden durch eine Kombination aus baulichen Maßnahmen an der Gebäudehülle, effizienter Anlagentechnik und dem Einsatz erneuerbarer Energien erreicht. Dazu gehören vor allem die Dämmung von Dächern, Wänden und Geschossdecken sowie die Erneuerung von Fenstern und Außentüren. Eine optimale Dämmung mit Mineralwolle (Glas- und Steinwolle) ist ein entscheidender Schritt in Richtung mehr Energieeffizienz. So sinkt nicht nur der Energiebedarf für Heizung und Kühlung erheblich – auch das Wohlfühlklima steigt spürbar.
Die Förderung erfolgt durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und bietet deutlich reduzierte Zinsen für Förderkredite mit bis zu zehnjähriger Zinsbindung. Der Staat bezuschusst weiterhin bis zu 20 Prozent (EH 40) der förderfähigen Kosten mittels Tilgungszuschuss.
Bei Erreichen einer EE-Klasse (Erneuerbare-Energien-Klasse) steigt die förderfähige Investitionssumme von 120.000 Euro auf 150.000 Euro; gleichzeitig erhöht sich der Fördersatz um weitere 5 Prozent. Eigentümer eines energetisch schlechten Gebäudes („Worst Performing Building“ – WPB) erhalten zusätzlich einen Bonus von 10 Prozent. Und: Kommen serielle Verfahren zum Einsatz – beispielsweise vorgefertigte Dachelemente oder Fassadenmodule – wird die Tilgung mit weiteren 15 Prozent bezuschusst, wenn durch die Sanierung ein EH 55 oder EH 40 entsteht. Dieser serielle Sanierungs-(SerSan)-Bonus kann mit dem WPB-Bonus kombiniert werden, ist dann aber in Summe auf 20 Prozent gedeckelt.
All das kann zum Beispiel bei einem EH 70 EE bis zu 37.500 Euro Förderung (25 %) bedeuten oder sogar bis zu 52.500 Euro beim sehr energiesparsamen EH 40 EE (35 %), wie die folgende Tabelle zeigt:
„EE“ steht für „Erneuerbare Energien“. Eine Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) wird erreicht, wenn sich mindestens 65 Prozent des Wärme- bzw. Kälteenergiebedarfs des Effizienzhauses durch erneuerbare Energien (z. B. Solarthermie oder Wärmepumpe) decken lassen. Bitte beachten Sie: Zum Erreichen der EE-Klasse ist der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung verpflichtend.
Worst Performing Buildings (WPB) sind Immobilien mit besonders hohem Energieverbrauch bzw. einer schlechten Energieeffizienz – sie gehören zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestands.
Um herauszufinden, ob Ihr Haus ein Worst Performing Building ist, sollten Sie zunächst den Energieausweis überprüfen; dieser liefert wichtige Informationen über den Energieverbrauch und die Energieeffizienzklasse Ihres Wohngebäudes. Ein schlechter Wert im Energieausweis (F – H) bedeutet, dass das Haus ineffizient ist. Allerdings kommen für den WPB-Bonus nur die schlechtesten Häuser der Klasse H bzw. Häuser mit einem Energieverbrauch >250 kWh/m2a in Frage.
Unabhängig vom Energieausweis zieht die KfW weitere Kriterien heran:
Wenn Ihr Gebäude 1957 oder früher gebaut wurde und mindestens 75 Prozent der Außenwandfläche nicht energetisch saniert sind, zählt Ihre Immobilie zu den Worst Performing Buildings.
Um Fördergelder zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohnhauses muss mindestens fünf Jahre zurückliegen. Das energetisch modernisierte Gebäude muss außerdem mindestens zehn Jahre zweckentsprechend genutzt werden. Die Sanierung darf frühestens nach Beantragung der Förderung begonnen werden. Und: Es ist durch den Energieberater nachzuweisen, dass durch die Sanierung ein Effizienzhaus entstanden ist und die technischen Mindestanforderungen eingehalten wurden >> siehe dazu hier die Richtlinie für die BEG WG.
Um die Fördermittel im Rahmen der BEG WG zu beantragen, braucht es einen Energieberater. Dieser ermittelt die passenden Maßnahmen für Ihr Gebäude und erstellt nach Abschluss eine Bestätigung über die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen sowie Einsparungen an Primärenergie. Außerdem bestätigt der Energie-Effizienz-Experte die für die Sanierungsmaßnahmen entstandenen förderfähigen Kosten.
Nach Beantragung können Sie – auf eigenes Risiko – mit Ihrem Sanierungsvorhaben starten oder am besten warten, bis Ihnen die Bewilligung vorliegt.
Ja. Wenn Sie selbst Dämmarbeiten an Ihrem Wohnhaus durchführen möchten, können Sie sich die angefallenen Materialkosten fördern lassen. Voraussetzung ist aber eine Prüfung durch einen Energie-Effizienz-Experten, der bestätigt, dass Ihre Arbeiten fachgerecht durchgeführt wurden.
Ja. Die Erweiterung bestehender Wohngebäude, beispielsweise durch einen Anbau oder das Ausbauen vormals nicht beheizter Räume wie Dachgeschossausbauten, sind als Sanierungen förderfähig. Bei denkmalgeschützten Gebäuden sowie solchen mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz sind neu entstehende Wohneinheiten ebenfalls als energetische Sanierung förderfähig.
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Alter und energetischer Zustand des Wohngebäudes wie auch Ihre individuellen Ziele hinsichtlich Energieeinsparung und Komfortsteigerung. Es empfiehlt sich daher immer, frühzeitig einen Energieberater hinzuzuziehen, um alle Optionen abzuwägen und das beste Vorgehen bei der Sanierung Ihres Hauses zu planen.
Unabhängig davon, welchen Förderansatz Sie wählen: Angesichts der ständig steigenden Energiepreise wird es immer wichtiger, in effiziente Lösungen wie eine gute Dämmung Ihres Hauses zu investieren. Außerdem sorgt eine Dämmung mit Glas- oder Steinwolle nicht nur für ein angenehmeres Wohnklima, sondern verbessert auch den Schall- sowie Brandschutz und trägt zur Wertsteigerung Ihrer Immobilie bei. Eine energetische Sanierung ist also definitiv eine kluge Investition – besonders jetzt, wo Sie von attraktiven Fördergeldern profitieren können!
Headerbild: © Bild von Nattanan Kanchanaprat auf Pixabay
Sie besitzen eine Wohnimmobilie und planen, diese mit Mineralwolle zu dämmen oder haben dies bereits getan?
Gerne möchten wir von Ihrem Dämmvorhaben mit Glas- oder Steinwolle berichten.
Wir freuen uns auf Ihr Sanierungsprojekt!
Sie finden alle Informationen zur Bewerbung unter folgendem Link: