Eine höhere Energieeffizienz von Gebäuden lohnt sich gleich dreifach: für Klima, Wohlbefinden und Geldbeutel. Mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Besitzer sowie mit Genehmigung des Vermieters auch Pächter und Mieter von Wohn- und Nichtwohngebäuden mit nur einem Antrag jetzt noch mehr Fördergelder erhalten, wenn sie ihre Immobilie energetisch modernisieren.
Die zum 1.1.2021 in Kraft getretene BEG bietet Antragstellern einen Investitionszuschuss, der über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, abgewickelt wird. Förderfähig sind alle technischen und baulichen Einzelmaßnahmen am Gebäude, die die Energieeffizienz der Immobilie nachweislich verbessern. Dazu gehören insbesondere Dämmmaßnahmen an Dächern, Außenwänden und Geschossdecken – z.B. mit Mineralwolle (Glas- oder Steinwolle) – sowie die Erneuerung von Fenstern, Außentüren und eine energiesparende Anlagentechnik (Beheizung, Lüftung).
Der Investitionszuschuss für energetische Modernisierungen beträgt 20 % pro Einzelmaßnahme. Bei Wohngebäuden ist die förderfähige Investitionssumme auf jeweils 60.000 Euro pro Jahr gedeckelt – das entspricht einem Zuschuss von bis zu 12.000 Euro pro Maßnahme. Dieser kann sich bei der Nutzung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) bis auf 15.000 Euro erhöhen.
Wer die energetische Sanierung eines Wohnhauses im Rahmen eines durch das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in Angriff nimmt, bekommt einen zusätzlichen Bonus von 5 % auf die Einzelmaßnahmenförderung. Damit erhöht sich der Förderanteil insgesamt auf 25 % bzw. 15.000 Euro pro Maßnahme. Und es kommt noch besser: Allein die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans wird mit bis zu 80 % gefördert.
Um die einzelnen Sanierungsmaßnahmen sinnvoll zu planen und alle Fördermöglichkeiten auszuschöpfen, kann ein von Ihnen beauftragter Energieeffizienz-Experte mit Hilfe des iSFP von Anfang an bauliche wie finanzielle Chancen und Restriktionen berücksichtigen. So erreicht das Gebäude im Rahmen der Modernisierung die bestmögliche Energieeffizienz – zu bestmöglichen Konditionen. Denn Sie erhalten bereits ab dem ersten Sanierungsschritt zusätzliches Geld vom Staat. Einzige Voraussetzung: Die jeweilige Einzelmaßnahme muss innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden.
Bei Nichtwohngebäuden belaufen sich die förderfähigen Kosten auf 1.000 Euro pro m² Nettogrundfläche bzw. insgesamt maximal 15 Mio. Euro pro Jahr. Somit kann jeder sanierte Quadratmeter mit 20 % bzw. 200 Euro Zuschuss gefördert werden.
Um die Förderungen für Wohn- oder Nichtwohngebäude zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Damit Sie im Rahmen des BEG-Teilprogramms „Einzelmaßnahmen“ (kurz: BEG EM) sofort von noch höheren staatlichen Zuschüssen profitieren, müssen Sie vor Maßnahmenbeginn einen sogenannten Energieeffizienz-Experten einschalten. Der Experte berät Sie nicht nur über passende Sanierungsmaßnahmen für Ihr Gebäude, sondern prüft darüber hinaus auch die technische Förderfähigkeit und erteilt Ihnen die Bestätigung zum Förderantrag.
Auch die Anträge auf Förderung sind vor Sanierungsstart zu stellen. Erst nach Erhalt der Förderzusage kann das beauftragte Fachunternehmen mit der Umsetzung der Maßnahme loslegen. Ihr Energieberater wird Ihnen nach Beendigung der Maßnahme die „Bestätigung nach Durchführung“ ausstellen, mit der Sie anschließend die Auszahlung der Gelder beim BAFA veranlassen können.
Praxistipp: Ein- und Mehrfamilienhausbesitzer, die eine energetische Modernisierung erwägen und einen Energieeffizienz-Experten mit einer sogenannten Vor-Ort Beratung beauftragen, werden vom Staat mit weiteren Fördergeldern belohnt. Bis zu 1.300 Euro gibt’s für Einfamilienhäuser, bis zu 1.700 Euro für Mehrfamilienhäuser – das entspricht einer Förderung von 80 %. Überlassen Sie dem Energieberater außerdem die Fachplanung und Baubegleitung, werden diese Leistungen zu 50 % staatlich gefördert. Das gilt übrigens auch für Nichtwohngebäude und kann bestenfalls zusätzliche Fördergelder von bis zu 10.000 Euro erbringen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Eine Dämmung aus Glas- oder Steinwolle erfüllt hohe bauliche Standards vom Keller bis zum Dach. Für eine Förderung als Einzelmaßnahme sind bei der Sanierung der jeweiligen Bauteile bestimmte technische Mindestanforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) einzuhalten. Das gilt sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude.
Tab. 1 – Wärmedämmung: Die Einzelmaßnahmen und technischen Anforderungen im Überblick (Tabelle vergrößert sich beim Anklicken)