Wer sein Haus dämmen möchte, muss die Kosten nicht immer allein tragen. Für viele Dämmmaßnahmen an Dach, Fassade, Kellerdecke oder oberster Geschossdecke gibt es staatliche Förderung. Seit dem 21. Juli 2026 gelten dafür angepasste Regeln in der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG.
Entscheidend ist, welcher Förderweg zum Vorhaben passt: Geht es um eine einzelne Dämmmaßnahme? Soll das Haus Schritt für Schritt verbessert werden? Oder ist eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus geplant? Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Punkte verständlich und zeigt, worauf Hauseigentümer vor Beginn der Sanierung achten sollten.
Ja, für viele Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle ist weiterhin eine staatliche Förderung möglich. Zur Gebäudehülle gehören zum Beispiel Dach, Außenwände, Geschossdecken, Bodenflächen und Kellerdecke. Auch Fenster oder bestimmte Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz können unter die Förderung fallen.
Wichtig ist dabei: Fördergelder für Dämmung & Co. gibt es nicht automatisch. Die Maßnahme muss die technischen Anforderungen erfüllen, fachgerecht geplant und umgesetzt werden. Außerdem muss der Förderantrag gestellt werden, bevor mit der Sanierung begonnen wird.
Für einzelne Dämmmaßnahmen ist meist die BEG Einzelmaßnahmen, kurz BEG EM, relevant. Die Zuschüsse werden über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt. Mehr erfahren
Für einzelne Dämmmaßnahmen beträgt der Zuschuss grundsätzlich 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind die Kosten, die im Rahmen des Programms für die jeweilige Dämmmaßnahme berücksichtigt werden können. Für die erste Wohneinheit können bis zu 30.000 Euro förderfähige Kosten angesetzt werden, für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils bis zu 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit jeweils bis zu 8.000 Euro.
Bei vielen Dämmmaßnahmen kommen Dämmstoffe aus Mineralwolle, also Glaswolle und Steinwolle, zum Einsatz. Sie verringern Wärmeverluste und können die Behaglichkeit im Gebäude verbessern. Zusätzlich ist Mineralwolle für ihre schalldämmenden und nichtbrennbaren Eigenschaften bekannt.
Die BEG-Förderung wurde angepasst. Für Hauseigentümer sind vor allem diese Punkte wichtig:
• Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle können weiterhin über die BEG EM gefördert werden.
• Der Grundzuschuss bleibt bei 15 Prozent der förderfähigen Kosten.
• Ein individueller Sanierungsfahrplan kann die förderfähigen Kosten je Maßnahme in vielen Fällen verdoppeln.
• Unter bestimmten Voraussetzungen kann zusätzlich ein iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten hinzukommen.
• Ab 2027 ist ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozentpunkten für Dämmmaßnahmen an besonders ineffizienten Gebäuden, sogenannten Worst Performing Buildings, geplant.
• Wer das ganze Haus umfassend sanieren möchte, für den kann statt der BEG EM die BEG Wohngebäude relevant sein.
Ein individueller Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, ist ein Plan für die schrittweise energetische Sanierung eines Gebäudes. Ein Energieeffizienz-Experte schaut sich das Haus als Ganzes an und entwickelt daraus Empfehlungen für sinnvolle Sanierungsschritte.
Der iSFP kann besonders hilfreich sein, wenn nicht alles auf einmal saniert werden soll. Er zeigt, welche Maßnahmen technisch zusammenpassen und in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden können. Das ist zum Beispiel wichtig, wenn zunächst einzelne Bauteile gedämmt werden, spätere Sanierungsschritte aber bereits mitgedacht werden sollen.
Auch die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans selbst wird für Wohngebäude staatlich gefördert. Bis zu 50 Prozent der Kosten können übernommen werden.
Wird eine Dämmmaßnahme aus einem iSFP umgesetzt, können höhere förderfähige Kosten berücksichtigt werden. Zusätzlich kann sich für einen Teil der Kosten der Fördersatz um 5 Prozentpunkte erhöhen.
Bei Einfamilienhäusern verdoppelt sich die Höchstgrenze der förderfähigen Investitionskosten mit iSFP von 30.000 Euro auf bis zu 60.000 Euro pro geförderter Einzelmaßnahme. Das kann vor allem bei größeren Vorhaben relevant sein, etwa bei einer Dach- oder Fassadendämmung.
Der iSFP-Bonus setzt in der Regel voraus, dass die Maßnahme im Sanierungsfahrplan enthalten ist, innerhalb von 15 Jahren nach dessen Erstellung umgesetzt wird und – neu seit dem 21. Juli 2026 – das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen ohne iSFP erreicht. Der Bonus gilt nur für den Kostenanteil, der über der regulären Höchstgrenze ohne iSFP liegt.
Bei Einfamilienhäusern bedeutet das: Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wird nur für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro gewährt – und maximal bis zur Höchstgrenze von 60.000 Euro. Mehrere Maßnahmen können dabei in einem Antrag zusammengefasst werden.
Bei Mehrfamilienhäusern gelten gestaffelte Höchstgrenzen: Ohne iSFP können für die erste Wohneinheit 30.000 Euro berücksichtigt werden, für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000 Euro. Mit Vorliegen eines iSFP steigen diese Beträge auf bis zu 60.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils bis zu 30.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils bis zu 15.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
Wie hoch die Förderung im Einzelfall ausfällt, hängt von der Zahl der Wohneinheiten, den förderfähigen Kosten und der konkreten Maßnahme ab.
Ab 2027 ist ein zusätzlicher Bonus für Dämmmaßnahmen an besonders ineffizienten Gebäuden geplant. Solche Gebäude werden als Worst Performing Buildings, kurz WPB, bezeichnet.
Für förderfähige Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle kann der Zuschuss dadurch von grundsätzlich 15 Prozent auf 20 Prozent steigen. Kommt zusätzlich ein iSFP-Bonus in Betracht, kann sich der Fördersatz für die dafür maßgeblichen Kostenanteile weiter erhöhen. Nach den vorliegenden Förderinformationen kann der WPB-Bonus für bis zu drei förderfähige Dämmmaßnahmen beziehungsweise Anträge gewährt werden.
Profitieren können unter bestimmten Voraussetzungen vor allem ältere, nicht oder ungenügend gedämmte Häuser. Als Worst Performing Building werden für diesen Bonus bei Wohngebäuden folgende Kriterien herangezogen: ein Endenergieverbrauch >300 kWh/m²a oder die schlechteste Energieklasse H im Energiebedarfsausweis. Für Nichtwohngebäude und Mehrfamilienhäuser mit mehr als 5 Wohneinheiten kann auch das Baujahr vor 1957 als Kriterium herangezogen werden, wenn Bauteile des Gebäudes noch nicht ausreichend saniert wurden. Ob ein Gebäude die Voraussetzungen erfüllt, muss ein Energieeffizienz-Experte prüfen.
Wer nicht nur einzelne Bauteile dämmen möchte, sondern das ganze Haus energetisch verbessern will, sollte die BEG Wohngebäude, kurz BEG WG, in den Blick nehmen. Sie ist für umfassende Sanierungen gedacht, bei denen das Gebäude nach der energetischen Modernisierung insgesamt einen Effizienzhaus-Standard erreicht.
Ein Effizienzhaus ist ein Gebäude, das Anforderungen an den Energiebedarf erfüllt. Dafür kommt es auf mehrere Faktoren an: eine gut gedämmte Gebäudehülle, moderne Fenster und Türen, effiziente Anlagentechnik und häufig auch erneuerbare Energien.
Die Dämmung spielt dabei eine wichtige Rolle. Dach, Fassade, Kellerdecke und Geschossdecken beeinflussen maßgeblich, wie viel Energie ein Gebäude benötigt.
Die Förderung läuft über die KfW, meist über zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss. Der Tilgungszuschuss reduziert den Betrag, der zurückgezahlt werden muss. Der Förderhöchstbetrag beträgt für die Sanierung von Wohngebäuden 150.000 Euro pro Wohneinheit.
Wer sein Haus umfassend zum Effizienzhaus saniert, kann je nach Vorhaben zusätzliche Boni nutzen. Sie betreffen nicht einzelne Dämmmaßnahmen über die BEG EM, sondern die Förderung einer umfassenden Effizienzhaus-Sanierung über die BEG Wohngebäude.
Für Worst Performing Buildings ist bei Sanierungen auf Effizienzhaus 70 EE, 55 EE oder 40 EE ein zusätzlicher Tilgungszuschuss von 10 Prozentpunkten vorgesehen. „EE“ steht für Erneuerbare Energien und bedeutet, dass ein Mindestanteil der Wärme- und Kälteversorgung über erneuerbare Energien gedeckt wird. ⇒ Wichtig: Der hier genannte WPB-Bonus gehört zur BEG Wohngebäude. Für einzelne Dämmmaßnahmen über die BEG EM ist ab 2027 ein eigener WPB-Bonus von 5 Prozentpunkten geplant (siehe Punkt 6.).
Ein Energieeffizienz-Experte wird Sie dahingehend beraten, wie ein Gebäude die entsprechenden Einstufungen erreichen kann.
Auch die Nachhaltigkeits-Klasse kann mit 5 Prozentpunkten berücksichtigt werden, sofern die dafür geltenden Anforderungen erfüllt sind. Für eine noch unbestimmte Übergangszeit ist dafür die QNG-Plus-Zertifizierung erforderlich. Zukünftig soll der bisherige Nachhaltigkeitsnachweis durch Nachhaltigkeitsanforderungen an das Gebäude unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) ersetzt werden.
Ein weiterer Bonus ist beim seriellen Sanieren möglich. Dabei werden vorgefertigte Bauelemente eingesetzt, zum Beispiel für Fassade oder Dach. Je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard sind dafür bis zu 15 Prozentpunkte vorgesehen.
Der Förderantrag muss grundsätzlich gestellt werden, bevor mit der Sanierung begonnen wird. Bei der BEG EM erfolgt die Antragstellung über das BAFA; bei Maßnahmen an der Gebäudehülle ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden.
Für die Antragstellung muss in der Regel bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung vorliegen. So soll sichergestellt werden, dass der Vertrag nur wirksam wird, wenn die Förderzusage vorliegt.
Bei umfassenden Effizienzhaus-Sanierungen läuft die Förderung über die KfW. Auch hier ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich.
Je nach Förderprogramm können neben Handwerkerleistungen auch Kosten für Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung berücksichtigt werden.
Wer Dämmarbeiten selbst ausführen möchte, sollte besonders sorgfältig planen. Materialkosten können unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig sein; dafür muss jedoch bestätigt werden, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden und die technischen Anforderungen eingehalten sind.
Eine Energieberatung hilft dabei, sinnvolle Sanierungsschritte zu planen, passende Fördermöglichkeiten zu prüfen und die erforderlichen Nachweise vorzubereiten.
Eine direkte Alternative zur BEG-Förderung gibt es nicht für jedes Sanierungsvorhaben. Wer einzelne energetische Maßnahmen umsetzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen aber statt eines Zuschusses über die BEG EM die steuerliche Förderung nutzen.
Die steuerliche Förderung gilt für selbst genutzte Wohngebäude und umfasst unter anderem Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle. Über drei Jahre verteilt können 20 Prozent der Kosten steuerlich geltend gemacht werden; maximal sind 40.000 Euro pro Wohnobjekt möglich.
Anders als bei der BEG EM wird die Förderung nicht als Zuschuss ausgezahlt, sondern über die Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Gebäude selbst genutzt wird, der Bauantrag oder die Bauanzeige mindestens zehn Jahre zurückliegt und die Maßnahme fachgerecht ausgeführt wird. Für die steuerliche Förderung werden unter anderem die Rechnung und eine Fachunternehmererklärung benötigt.
Zu beachten: BEG-EM-Förderung und steuerliche Förderung können für dieselbe energetische Einzelmaßnahme nicht kombiniert werden.
Eine gut gedämmte Gebäudehülle mit Glaswolle oder Steinwolle reduziert Wärmeverluste im Winter und sorgt dafür, dass sich Innenräume im Sommer langsamer aufheizen. Das macht das Wohnen über das ganze Jahr angenehmer.
Dass Dämmmaßnahmen weiterhin gefördert werden und ab 2027 für besonders ineffiziente Gebäude ein zusätzlicher Bonus geplant ist, zeigt ihren Stellenwert in der energetischen Sanierung.
Hinweis: Förderprogramme, Förderbedingungen und Fördersätze können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Förderrichtlinien und die Vorgaben von BAFA und KfW.
Bildangaben: Headerbild, Collage mit Häusern und Bild 4: Symbolbilder, KI-generiert vom FMI
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Gerne möchten wir von Ihrem Dämmvorhaben mit Glas- oder Steinwolle berichten.
Wir freuen uns auf Ihr Sanierungsprojekt!
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