Weniger Wärmeverluste, mehr Wohnkomfort: Auch in einer einzelnen Wohnung können Dämmmaßnahmen sinnvoll sein. Wenn es ums Energiesparen und um niedrigere Heizkosten geht, stehen häufig Hauseigentümer im Mittelpunkt. Schließlich können sie selbst über viele energetische Sanierungsmaßnahmen am Gebäude entscheiden. Doch auch Mieter und Besitzer von Eigentumswohnungen haben Möglichkeiten, aktiv zu werden.
Gerade zu Beginn der Heizsaison lohnt sich ein genauer Blick auf die eigene Wohnung. Denn auch hier lässt sich der Wärmeschutz mit geeigneten Maßnahmen verbessern. Darüber hinaus kann eine Dämmung je nach Bauteil und Konstruktion auch zu mehr Ruhe und Sicherheit im Zuhause beitragen.
Welche Möglichkeiten es gibt, was eine Dämmung leisten kann und was dabei zu beachten ist, beantworten wir in den wichtigsten Fragen.
Auch als Mieter gibt es Möglichkeiten, den Wohnkomfort in der eigenen Wohnung zu verbessern. Bei baulichen Veränderungen ist allerdings die Abstimmung mit dem Vermieter wichtig. Das gilt insbesondere für eine fest eingebaute Dämmung von Wänden oder Decken.
Die Zustimmung sollte vor Beginn der Arbeiten eingeholt und möglichst schriftlich festgehalten werden. Dabei kann auch geklärt werden, wer die Maßnahme ausführt, wer die Kosten trägt und was bei einem späteren Auszug damit geschieht.
Wohnungseigentümer können in ihrer eigenen Wohnung bestimmte Dämmmaßnahmen umsetzen. Entscheidend ist allerdings, ob dabei Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum betroffen ist.
Außenwände, Dach und andere für das Gebäude wesentliche Bauteile gehören grundsätzlich zum Gemeinschaftseigentum. Maßnahmen an solchen Bauteilen müssen deshalb mit der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) abgestimmt werden.
Innerhalb des Sondereigentums können dagegen bestimmte Arbeiten eigenständig möglich sein. Vor einer Dämmmaßnahme sollte deshalb geprüft werden:
→ Welches Bauteil soll verändert werden?
→ Gehört es zum Sondereigentum oder zum Gemeinschaftseigentum?
→ Sind Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung zu beachten?
→ Ist ein Beschluss oder eine Zustimmung der WEG erforderlich?
Eine Innendämmung in einer Eigentumswohnung ist normalerweise ohne Zustimmung der Miteigentümer möglich, sofern sie im reinen Sondereigentum erfolgt und das gemeinschaftliche Eigentum nicht beeinträchtigt wird.
Nicht jede Dämmmaßnahme muss gleich das gesamte Mehrfamilienhaus betreffen.
Fassade, Dach oder Kellerdecke gehören zur Gebäudehülle und werden in einem Mehrfamilienhaus in der Regel für das Gebäude als Ganzes betrachtet, da sie sich im Gemeinschaftseigentum befinden. Daneben gibt es jedoch Maßnahmen, die innerhalb einer einzelnen Wohnung umgesetzt werden können. Hierzu können beispielsweise die Innendämmung einer Außenwand, die Dämmung von Trennwänden zwischen Räumen sowie Maßnahmen an Decken und Fußböden gehören.
Welche Maßnahme im Einzelfall infrage kommt, hängt von der baulichen Situation und dem gewünschten Ziel ab. Mehr erfahren
Bei Dämmung denken viele zunächst an den Wärmeschutz. Eine Dämmung begrenzt den Wärmetransport durch Bauteile und kann so dazu beitragen, Wärmeverluste zu verringern und den Wohnkomfort zu verbessern.
Doch eine Dämmung kann noch mehr leisten. Mineralwolle kann beispielsweise in leichten Innen- und Trennwänden eingesetzt werden und dort helfen, die Schallübertragung zwischen Räumen zu verringern. Das kann gerade in Mehrfamilienhäusern oder bei einer neuen Raumaufteilung zu mehr Ruhe beitragen.
Hinzu kommt der Brandschutz: Mineralwolle, also Glas- oder Steinwolle, ist nichtbrennbar und wird deshalb auch im vorbeugenden baulichen Brandschutz eingesetzt. Damit können neben der Verbesserung des Wärmeschutzes auch Schall- und Brandschutz wichtige Aspekte einer Dämmmaßnahme sein.
Grundsätzlich ist eine möglichst durchgehende Dämmung der Gebäudehülle von außen bauphysikalisch vorteilhaft. Eine Innendämmung kann jedoch eine Alternative sein, wenn eine Außendämmung nicht möglich oder nicht vorgesehen ist – beispielsweise bei einzelnen Wohnungen oder bei Fassaden, die von außen nicht verändert werden sollen.
Eine Innendämmung sollte auf den vorhandenen Wandaufbau und die jeweilige Raumsituation abgestimmt sein. Wichtig ist vor allem, dass Dämmsystem, Anschlüsse und Feuchteschutz gut zusammenpassen.
Deshalb empfiehlt es sich, die den geplanten Aufbau der Innendämmung vorab fachlich beurteilen zu lassen. So kann ein geeignetes Dämmsystem ausgewählt und die Ausführung auf das Gebäude abgestimmt werden. Fachgerecht geplant und umgesetzt, kann eine Innendämmung den Wärmeschutz einer Außenwand verbessern. Im Winter entstehen dadurch wärmere Wandoberflächen, was die Behaglichkeit im Raum erhöhen kann. Im Sommer hilft die Dämmung, den Wärmeeintrag durch die Außenwand zu begrenzen. In Verbindung mit geeignetem Verschattungs- und Lüftungsverhalten heizen sich die Räume dadurch weniger stark auf.
Eine Dämmung verringert den Wärmeverlust über das gedämmte Bauteil. Dadurch ist im Winter weniger Heizenergie erforderlich, um die gewünschte Raumtemperatur zu halten. Wie groß die Einsparung tatsächlich ausfällt, lässt sich jedoch nicht mit einem pauschalen Prozentwert beantworten. Sie hängt unter anderem davon ab,
• wie gut oder schlecht der Wärmeschutz der bestehenden Wand ist,
• wie groß die gedämmte Fläche ist,
• wie der energetische Zustand der anderen Bauteile ist,
• wie die Wohnung genutzt und beheizt wird und
• welcher Energieträger beziehungsweise welches Heizsystem verwendet wird.
Auch im Sommer kann ein guter Wärmeschutz energetisch eine Rolle spielen: Werden Räume aktiv gekühlt, kann ein geringerer Wärmeeintrag durch die Außenwand den Kühlenergiebedarf reduzieren. Wie stark sich das auf die Energiekosten auswirkt, hängt jedoch unter anderem von der Nutzung des Klimageräts, den Fensterflächen, der Verschattung und dem Lüftungsverhalten ab.
Energetische Dämmarbeiten an der Gebäudehülle können finanziell unterstützt werden. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gibt es dafür derzeit eine Grundförderung von 15 Prozent. Zu beachten ist: Ob eine konkrete Dämmmaßnahme förderfähig ist und wer den Antrag stellen kann, hängt unter anderem von den technischen Voraussetzungen und den Eigentumsverhältnissen ab. Außerdem muss hierfür ein Energieberater verpflichtend eingeschaltet werden.
Für selbstnutzende Wohnungseigentümer kann alternativ eine steuerliche Förderung nach § 35c Einkommensteuergesetz infrage kommen. Dabei lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen 20 Prozent der Aufwendungen für energetische Maßnahmen über drei Jahre von der Einkommensteuer abziehen. Die Einhaltung der technischen Anforderungen muss durch das ausführende Fachunternehmen oder einen Energieberater bestätigt werden.
Beide Förderwege können für dieselbe Maßnahme nicht miteinander kombiniert werden. Wer eine Dämmung plant, sollte deshalb frühzeitig prüfen, welche Variante im individuellen Fall geeignet ist.
→ Weitere Informationen erhalten Sie hier: BAFA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude und Bundesfinanzministerium zur steuerlichen Förderung nach § 35c EstG
Innerhalb der eigenen vier Wände bieten sich verschiedene Ansatzpunkte, um den Wärmeschutz zu verbessern und für mehr Komfort zu sorgen. Welche Maßnahme sinnvoll ist, hängt von der jeweiligen Wohnung und dem gewünschten Ziel ab – von der Verbesserung einer kalten Außenwand über mehr Ruhe zwischen Räumen bis hin zur Dämmung einer neuen Trennwand.
Mineralwolle kann dabei in unterschiedlichen Konstruktionen mehrere Funktionen übernehmen: Sie begrenzt den Wärmetransport durch Bauteile, kann den Schallschutz geeigneter Konstruktionen verbessern und wird als nichtbrennbarer Dämmstoff im vorbeugenden baulichen Brandschutz eingesetzt.
Sie besitzen eine Wohnimmobilie und planen, diese mit Mineralwolle zu dämmen oder haben dies bereits getan?
Gerne möchten wir von Ihrem Dämmvorhaben mit Glas- oder Steinwolle berichten.
Wir freuen uns auf Ihr Sanierungsprojekt!
Sie finden alle Informationen zur Bewerbung unter folgendem Link:



