Die Dämmung des Dachbodens gehört zu den wirkungsvollen Dämmmaßnahmen im Haus und lässt sich unter geeigneten Voraussetzungen auch in Eigenleistung durchführen. Sie kann dazu beitragen, Wärmeverluste zu reduzieren und Energie einzusparen. Bei einem zuvor ungedämmten Dachboden kann der Heizwärmebedarf dadurch deutlich sinken. Die Arbeiten lassen sich außerdem kurzfristig und wetterunabhängig durchführen. Ein weiteres Plus: Für die Dämmung stehen unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Fördermittel zur Verfügung.
Die Dachbodendämmung ist eine beliebte DIY-Maßnahme, weil sie sich vergleichsweise einfach umsetzen lässt, Wärmeverluste reduzieren kann und zugleich den Wohnkomfort im obersten Wohngeschoss verbessert. In diesem Beitrag erklären wir die Vorteile und was Sie bei der Planung wissen sollten.
Über das Dach geht viel Energie verloren. Wer den bisher ungedämmten Dachraum nicht bewohnt und beheizt, sondern lediglich als Abstellraum oder Trockenboden nutzt, ist unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich verpflichtet, den Wärmeschutz nachzubessern und den Dachboden zu dämmen, beispielsweise mit Mineralwolle (Glas- oder Steinwolle). Die Dämmung des Dachbodens ist dabei vergleichsweise einfach umzusetzen und kostengünstig: Da der Dachboden eine kleinere Fläche als das Schrägdach hat, werden für die Dämmung weniger Material und Zeit benötigt. Zudem wird nur der tatsächlich beheizte Wohnbereich gedämmt, sodass weniger Wärme in den ungenutzten Dachraum entweicht.
Bei den meisten Wohnhäusern besteht die oberste Geschossdecke aus Beton oder aus einer Holzbalkendecke mit zwei verkleideten Seiten aus Gipskartonplatten (Zimmerdecke) und Holzbrettern (Dachbodenbelag). Man kann bei beiden Konstruktionen über oder unter der Decke dämmen sowie bei der Holzbalkendecke platzsparend im Sparrenzwischenraum. Besonders unkompliziert und für Ungeübte durchführbar ist die Dämmung auf der Decke des Dachbodens.
Die Dachbodendämmung ist in den meisten Fällen relativ unkompliziert. Dennoch sollten sämtliche Arbeiten sorgfältig ausgeführt werden. Das ist besonders der Fall beim Anschluss der Decke an unzureichend oder ganz ungedämmte Bauteile. Über die an die Geschossdecke angrenzenden Bauteile darf weder Wärme aus dem Haus noch Luft ins Haus gelangen. Auch wenn bei sehr alten Gebäuden die Gefache im Bereich der Traufe nach außen offen, also unverkleidet sind, müssen Sie den Sparrenzwischenraum erst schließen und können dann an diesen Stellen Wand- oder Dachanschlüsse von außen nach Bedarf mitdämmen.
Bei Holzbalkendecken können Sie auch die Gefache entweder ganz, mindestens aber im Kontaktbereich zu ungedämmten Bauteilen, ausdämmen. Wenn Sie nicht im Gefach, sondern auf der Decke dämmen möchten, müssen Sie nicht unbedingt die alte Schüttung in den Gefachen entfernen. Das erspart Ihnen viel Arbeit.
Bei obersten Geschossdecken, die auf Kehlbalken aufliegen, zum Beispiel bei Spitzböden, reicht das Dach bis ins bewohnte Geschoss darunter. Hier müssen die Dachseiten, die den bewohnten Bereich umfassen, von der Traufe bis zur obersten Geschossdecke ebenfalls gedämmt werden, damit der Wärmeschutz funktioniert und das Holzdach schadenfrei bleibt. Lassen Sie sich vorab von Fachleuten beraten und besprechen Sie die für Ihren Dachraum geeignete Vorgehensweise.
Das kommt auf verschiedene Faktoren an: zum einen auf den Aufbau und das Material der Decke, weiterhin auf die Qualität des Dämmstoffes und natürlich auch auf den gewünschten Dämmstandard. Dieser wird im sogenannten U-Wert festgehalten. Gut zu merken ist hierbei diese Faustformel: Je kleiner der U-Wert ist, desto besser ist die Dämmwirkung.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Hauseigentümer, bei einer Dachbodendämmung mindestens den U-Wert von 0,24 W/(m²K) zu erreichen. Möchten Sie aber eine steuerliche Förderung oder eine BEG-Förderung beanspruchen, müssen Sie einen besseren, als den gesetzlich vorgeschriebenen, U-Wert von mindestens 0,14 W/(m²K) erzielen.
Mit diesem Zielwert und mit einer Analyse des bestehenden Deckenaufbaus können Sie in der Energieberatung die für Ihren Dachboden notwendige Dämmstärke ermitteln lassen. Bei einer Dämmung mit Mineralwolle (WLG 035) können Sie in etwa mit einer gesetzlich notwendigen Dämmstärke von ca. 12 cm bis 16 cm rechnen und mit einer förderfähigen Dämmstärke von ca. 22 bis 28 cm. Verbindliche Zahlen erhalten Sie aber nur über eine individuelle Bauteilberechnung, z. B. bei der Energieberatung.
Sie haben alle nötigen Vorkehrungen für die Dämmung Ihres Dachbodens getroffen? Dann kann es jetzt losgehen! Nützliche Praxis-Tipps finden Sie hier.
Sie besitzen eine Wohnimmobilie und planen, diese mit Mineralwolle zu dämmen oder haben dies bereits getan?
Gerne möchten wir von Ihrem Dämmvorhaben mit Glas- oder Steinwolle berichten.
Wir freuen uns auf Ihr Sanierungsprojekt!
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