Bestandsimmobilie energetisch sanieren und mit Mineralwolle dämmen

Ein bestehendes Haus hat seine eigene Baugeschichte. Baujahr, Konstruktion und bereits erfolgte Modernisierungen prägen, wie der aktuelle energetische Zustand nicht nur der Gebäudehülle heute ist. Vor allem bei älteren Gebäuden kann eine energetische Modernisierung sinnvoll sein, um den Wärmeschutz gezielt zu verbessern. Stehen ohnehin Instandhaltung oder Reparaturen an Dach, Fassade oder anderen Bauteilen an, kann das der optimale Zeitpunkt sein, auch die Dämmung zu verbessern.

Muss beispielsweise das Dach ohnehin neu gedeckt oder die Außenwand saniert werden, lassen sich notwendige Arbeiten mit einer energetischen Verbesserung verbinden. Eine nachträgliche Dämmung kann Wärmeverluste und damit den Energiebedarf des Gebäudes reduzieren.

Mineralwolle, also Glaswolle oder Steinwolle, kann in unterschiedlichen Bereichen einer Bestandsimmobilie eingesetzt werden. Sie trägt zum Schutz vor Kälte im Winter und Hitze im Sommer bei, kann den Schallschutz verbessern und als nichtbrennbarer Dämmstoff zum vorbeugenden baulichen Brandschutz beitragen.

Mineralwolle | Glaswolle | Steinwolle | Wärmedämmung | Lärmschutz | Brandschutz | Dämmstoff | Dämmen | Energiesparen

Vor der Sanierung den Bestand prüfen

Anders als beim Neubau sind Konstruktion und Bauteilaufbauten bei einer Bestandsimmobilie bereits vorhanden. Bevor einzelne Dämmmaßnahmen festgelegt werden, sollte deshalb zunächst geklärt werden, wie das Gebäude und die relevanten Bauteile aufgebaut sind und in welchem Zustand sie sich befinden.

Zu einer solchen Bestandsaufnahme gehören beispielsweise:

  • Zustand und Aufbau von Dach und Außenwänden
  • vorhandene Dämmung
  • Fenster und Türen
  • oberste Geschossdecke und Kellerdecke
  • Wärmebrücken und Bauteilanschlüsse
  • Luftdichtheit und Feuchteschutz
  • bereits umgesetzte Sanierungsmaßnahmen

Gerade bei einem Altbau können Baujahr, verwendete Baustoffe, frühere Umbauten und der Aufbau von Wänden, Decken und Dach eine wichtige Rolle spielen. Bei erhaltenswerten Fassaden oder anderen baulichen Besonderheiten muss die Dämmung entsprechend auf den Bestand abgestimmt werden.

Eine Energieberatung kann dabei helfen, den energetischen Zustand des Gebäudes einzuordnen, mögliche Schwachstellen zu erkennen und einzelne Sanierungsschritte aufeinander abzustimmen.

Gesetzliche Anforderungen bei der Sanierung

Bei der Modernisierung bestehender Gebäude können gesetzliche Anforderungen an einzelne Bauteile gelten. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), welches das frühere Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt, enthält unter anderem Vorgaben für oberste Geschossdecken sowie bei größeren Änderungen an Außenbauteilen.

Auch bei einem Eigentümerwechsel können in bestimmten Fällen Nachrüstpflichten relevant werden. So sieht das GModG beispielsweise für bestimmte Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen eine Frist von zwei Jahren vor, wenn eine vorgeschriebene Dämmung der obersten Geschossdecke beziehungsweise des darüberliegenden Daches noch nicht vorhanden ist.

Welche Anforderungen im konkreten Fall zu berücksichtigen sind, richtet sich nach dem Gebäude und der jeweiligen Maßnahme. Mehr zu den aktuellen Vorgaben erfahren Sie auf unserer Seite zu den gesetzlichen Anforderungen.

Wo lässt sich eine Bestandsimmobilie nachträglich dämmen?

Die thermische Gebäudehülle trennt beheizte Räume von der Außenluft und von unbeheizten Bereichen. Dazu gehören insbesondere Dach, Außenwände, Fenster und Türen sowie Decken und Bodenflächen zu unbeheizten Gebäudeteilen. Eine nachträgliche Dämmung kann Wärmeverluste über diese Bauteile reduzieren und damit den Heizenergiebedarf senken.

Für Dach, Außenwände, Decken und weitere Bauteile kommen unterschiedliche Dämmmöglichkeiten infrage. Welche Ausführung gewählt wird, richtet sich nach dem vorhandenen Aufbau und den baulichen Voraussetzungen.

Dach und oberste Geschossdecke dämmen

Über ein unzureichend gedämmtes Dach kann im Winter viel Wärme verloren gehen. Im Sommer kann sich das Dach durch starke Sonneneinstrahlung aufheizen und Wärme in die darunterliegenden Räume weitergeben.

Wird der Dachraum beheizt und als Wohnraum genutzt, kann Mineralwolle beispielsweise zwischen, unter oder – abhängig von der Konstruktion – über den Sparren eingesetzt werden. Steht ohnehin eine Neueindeckung des Daches an, kann die Dämmung direkt in die geplanten Arbeiten einbezogen werden.

Bleibt der Dachraum unbeheizt, kann stattdessen die Dämmung der obersten Geschossdecke infrage kommen. Ausschlaggebend sind vor allem die Nutzung des Dachraums und der vorhandene Aufbau.

Außenwände nachträglich dämmen

Außenwände machen einen großen Teil der Gebäudehülle aus. Eine nachträgliche Dämmung kann Wärmeverluste im Winter begrenzen und im Sommer den Wärmeeintrag von außen reduzieren.

Für bestehende Außenwände stehen unterschiedliche Dämmmethoden zur Verfügung. Dazu zählen beispielsweise Wärmedämmverbundsysteme (WDVS), vorgehängte hinterlüftete Fassaden (VHF) oder – bei geeigneten mehrschaligen Wandkonstruktionen – die nachträgliche Dämmung vorhandener Hohlräume. Für diese Anwendungen stehen unterschiedliche Lösungen mit Mineralwolle zur Verfügung.

Soll das äußere Erscheinungsbild der Fassade erhalten bleiben oder ist eine Außendämmung nicht möglich, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Innendämmung geeignet sein.

Kellerdecke und Geschossdecken dämmen

Auch zwischen beheizten und unbeheizten Bereichen eines Hauses kann Wärme verloren gehen. Ein typisches Beispiel ist die Kellerdecke zwischen den Wohnräumen im Erdgeschoss und einem unbeheizten Keller.

Eine Dämmung der Kellerdecke mit Mineralwolle kann den Wärmeverlust in den Keller reduzieren. Gleichzeitig kann sich die Oberflächentemperatur des Fußbodens in den darüberliegenden Wohnräumen erhöhen und so zu mehr Behaglichkeit beitragen.

Mineralwolle lässt sich außerdem in Geschoss- und Zwischendecken einsetzen. Häufig geht es bei dieser Anwendung aber weniger um die Wärmedämmung, sondern um den Schallschutz – häufig als Trittschalldämmung.

Innenwände und Leitungen dämmen

Bei Umbauten oder einer neuen Raumaufteilung kann Mineralwolle auch in Innen- und Trennwänden eingesetzt werden und dort den Schallschutz zwischen Räumen verbessern.

Auch Heizungs- und Warmwasserleitungen sowie technische Anlagen lassen sich mit Mineralwolle dämmen. Dadurch können Wärmeverluste reduziert und – abhängig von der Anwendung – Anforderungen an Schall- und Brandschutz berücksichtigt werden.

Vom Dach bis zu Decken, Wänden und Leitungen: Mineralwolle lässt sich in vielen Bereichen einer Bestandsimmobilie einsetzen. Klicken Sie auf den gewünschten Bauteilbereich, um mehr über die jeweiligen Dämmmöglichkeiten zu erfahren.

Mit Mineralwolle im Bestand dämmen

Bei einer energetischen Sanierung müssen Bauteile häufig mehrere Anforderungen erfüllen. Mineralwolle steht als Glaswolle und Steinwolle zur Verfügung und vereint verschiedene Eigenschaften in einem Dämmstoff: Sie trägt zum Wärme-, Schall- und Brandschutz bei.

Durch ihre niedrige Wärmeleitfähigkeit begrenzt Mineralwolle den Wärmetransport durch Bauteile. Eine Dämmung wirkt damit sowohl gegen Wärmeverluste im Winter als auch gegen den Wärmeeintrag im Sommer. Gleichzeitig kann Mineralwolle den Schallschutz verbessern und als nichtbrennbarer Dämmstoff zum vorbeugenden baulichen Brandschutz beitragen. Je nach Ausführung wird sie der Euroklasse A1 oder A2-s1,d0 zugeordnet.

Ob Glaswolle oder Steinwolle für ein bestimmtes Bauteil infrage kommt, richtet sich nach der vorhandenen Konstruktion und den jeweiligen Anforderungen.

> Mehr über Glaswolle

> Mehr über Steinwolle

Sanierungsmaßnahmen aufeinander abstimmen

Eine energetische Sanierung muss nicht in einem Schritt erfolgen. Werden einzelne Maßnahmen über mehrere Jahre verteilt, ist es sinnvoll, ihre Reihenfolge frühzeitig zu berücksichtigen. So können spätere Sanierungsschritte bereits mitgedacht werden.

Besonders praktisch ist es, energetische Maßnahmen mit ohnehin notwendigen Arbeiten zu verbinden. Wird beispielsweise das Dach erneuert, die Fassade saniert oder ein Dachgeschoss ausgebaut, kann gleichzeitig geprüft werden, ob sich die Dämmung verbessern lässt.

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann dabei helfen, den energetischen Zustand des Gebäudes zu erfassen, mögliche Maßnahmen einzuordnen und eine passende Reihenfolge festzulegen. So lassen sich auch die Kosten der einzelnen Sanierungsschritte besser einschätzen. Die Erstellung eines iSFP kann auch gefördert werden.

Förderung und steuerliche Vorteile prüfen

Für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden stehen unterschiedliche Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können beispielsweise einzelne Maßnahmen an der Gebäudehülle oder eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus gefördert werden. Welche Förderung infrage kommt, richtet sich nach der geplanten Maßnahme und den jeweils geltenden Förderbedingungen.

Eine Alternative kann die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen nach § 35c Einkommensteuergesetz sein. Sie kommt unter bestimmten Voraussetzungen für selbst genutztes Wohneigentum infrage und umfasst unter anderem die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken. Für dieselbe Maßnahme können steuerliche Förderung und BEG-Förderung nicht miteinander kombiniert werden.

Zusätzliche Förderung für Worst Performing Buildings

Als Worst Performing Buildings (WPB) werden im Förderkontext besonders energieineffiziente Gebäude bezeichnet. Für die umfassende Sanierung eines WPB zum Effizienzhaus kann ein zusätzlicher Tilgungszuschuss gewährt werden.

Ab dem ersten Quartal 2027 ist außerdem ein zusätzlicher WPB-Bonus von 5 Prozentpunkten für förderfähige Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle vorgesehen.

Ob ein Gebäude die Voraussetzungen als Worst Performing Building erfüllt und welche Förderung genutzt werden kann, sollte vor Beginn der Maßnahmen anhand der aktuellen Förderbedingungen geprüft werden.

> Mehr zur Förderung von Dämmmaßnahmen

Mineralwolle | Glaswolle | Steinwolle | Wärmedämmung | Lärmschutz | Brandschutz | Dämmstoff | Dämmen | Energiesparen