Das Haus energetisch zu sanieren lohnt sich
Weniger Heizkosten, mehr Wohnkomfort und ein geringerer Energiebedarf: Eine fachgerecht geplante Wärmedämmung trägt dazu bei, Wärmeverluste etwa über Dach, Außenwände oder Geschossdecken zu reduzieren und die Energieeffizienz eines Gebäudes zu verbessern.
Wer eine energetische Sanierung plant, muss zunächst investieren. Um Eigentümer dabei zu unterstützen, stehen verschiedene Förderprogramme und finanzielle Anreize zur Verfügung.
Diese Förderungen können die Investitionskosten senken und die Wirtschaftlichkeit einer energetischen Sanierung zusätzlich verbessern. Welche Möglichkeiten im Einzelnen bestehen und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, zeigt der folgende Überblick.
Für Eigentümer von Wohngebäuden stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Dazu zählen die steuerliche Förderung energetischer Einzelmaßnahmen, Zuschüsse im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), Förderungen für die Sanierung zum Effizienzhaus über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) sowie regionale Programme von Ländern und Kommunen.
Welche Förderung infrage kommt, hängt davon ab, ob einzelne Sanierungsmaßnahmen oder eine umfassende energetische Sanierung umgesetzt werden sollen.
Ebenfalls relevant sind die Art des Gebäudes, der Zeitpunkt von Bauantrag oder Bauanzeige, die geplanten Maßnahmen sowie die entstehenden Kosten.
Wichtiger Hinweis: Für dieselbe energetische Einzelmaßnahme können die steuerliche Förderung und eine Förderung im Rahmen der BEG EM nicht gleichzeitig genutzt werden. Daher sollte vor Beginn der Sanierung geprüft werden, welcher Förderweg am besten zum geplanten Vorhaben passt.
Wer einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen am eigenen Haus plant, kann von steuerlichen Vorteilen profitieren. Förderfähig sind unter anderem Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Fassadendämmung, Dachdämmung, Dachboden- oder Kellerdeckendämmung. Auch der Austausch von Fenstern sowie weitere Maßnahmen können steuerlich berücksichtigt werden.
Über einen Zeitraum von drei Jahren können Eigentümer bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend machen. Insgesamt sind Steuervergünstigungen bis zu 40.000 Euro pro Haus möglich.
Damit die steuerliche Förderung in Anspruch genommen werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Dazu gehört unter anderem, dass das Wohngebäude selbst genutzt wird und der Bauantrag oder die Bauanzeige mindestens zehn Jahre zurückliegen. Außerdem müssen die Maßnahmen fachgerecht ausgeführt werden. Die technischen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes/Gebäudemodernisierungsgesetzes, etwa zu U-Werten und weiteren Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz, sind ebenfalls einzuhalten.
Ein Vorteil der steuerlichen Förderung besteht darin, dass kein gesonderter Förderantrag erforderlich ist. Die Förderung wird über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht. Dafür werden die Rechnung über die Sanierungsmaßnahme sowie eine Fachunternehmererklärung benötigt.
Tabelle Wärmedämmung: Die Einzelmaßnahmen und technichen Anforderungen im Überblick
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Das Wichtigste auf einen Blick:
Whitepaper „Steuerliche Förderung“.
Ein zentraler Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist die Förderung energetischer Einzelmaßnahmen (BEG EM). Zuschüsse für Maßnahmen an der Gebäudehülle werden über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt. Zusätzlich kann unter bestimmten Voraussetzungen ein KfW-Ergänzungskredit genutzt werden.
Förderfähig sind unter anderem Maßnahmen wie die Fassadendämmung, Dachdämmung, Dachboden- oder Kellerdeckendämmung. Dabei können beispielsweise Dämmstoffe aus Mineralwolle zum Einsatz kommen. Auch die Erneuerung von Fenstern und Außentüren sowie Maßnahmen an Anlagentechnik und Lüftung können gefördert werden.
Die Förderung erfolgt über Investitionszuschüsse. Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt der Fördersatz grundsätzlich 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Maßgeblich ist, dass die technischen Anforderungen erfüllt und die Maßnahmen fachgerecht umgesetzt werden.
Die förderfähigen Investitionskosten liegen aktuell bei bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit. Damit sind Zuschüsse von bis zu 4.500 Euro möglich.
Tabelle Wärmedämmung: Die Einzelmaßnahmen und technichen Anforderungen im Überblick
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Wer sein Haus nicht in einem Schritt, sondern nach und nach energetisch sanieren möchte, kann von einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) profitieren.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein Instrument zur Planung energetischer Sanierungsmaßnahmen. Ein Energieeffizienz-Experte analysiert dabei das Gebäude und entwickelt Empfehlungen für eine langfristige Sanierungsstrategie.
Werden Maßnahmen aus dem iSFP umgesetzt, kann ein zusätzlicher iSFP-Bonus gewährt werden. Bei Dämmmaßnahmen bedeutet das: Die Höchstgrenze der förderfähigen Investitionskosten steigt und für einen Teil der Kosten erhöht sich der Fördersatz um 5 Prozentpunkte.
Der iSFP-Bonus setzt in der Regel voraus, dass die Maßnahme Bestandteil des Sanierungsfahrplans ist, innerhalb von 15 Jahren nach dessen Erstellung umgesetzt wird und ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro brutto erreicht. Der Bonus gilt für den Kostenanteil, der über der regulären Höchstgrenze von 30.000 Euro liegt.
Darüber hinaus wird die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans für Wohngebäude staatlich gefördert. Je nach Förderbedingungen können bis zu 50 Prozent der Kosten übernommen werden.
Bei Einfamilienhäusern erhöht sich die Höchstgrenze der förderfähigen Investitionskosten mit iSFP von 30.000 Euro auf bis zu 60.000 Euro pro geförderter Einzelmaßnahme. Das kann vor allem bei größeren Sanierungsschritten relevant sein, etwa bei einer Dach- oder Fassadendämmung.
Bei Mehrfamilienhäusern werden die förderfähigen Ausgaben gestaffelt: Für die erste Wohneinheit sind 30.000 Euro förderfähige Ausgaben vorgesehen, für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000 Euro.
Mit iSFP erhöhen sich die förderfähigen Ausgaben entsprechend: Für die erste Wohneinheit können bis zu 60.000 Euro berücksichtigt werden, für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils bis zu 30.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit jeweils bis zu 15.000 Euro.
Vor allem bei älteren Häusern, die nicht oder nicht ausreichend gedämmt sind, geht oft viel Wärme über Dach, Fassade, Kellerdecke oder oberste Geschossdecke verloren. Für solche besonders ineffizienten Gebäude, sogenannte Worst Performing Buildings (WPB) ist ab 2027 ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozentpunkten für Dämmmaßnahmen geplant.
Damit kann der Zuschuss für förderfähige Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle eines WPB entsprechend steigen: von 15 Prozent auf 20 Prozent, mit iSFP-Bonus auf bis zu 25 Prozent. Der WPB-Bonus wird für bis zu drei förderfähige Dämmmaßnahmen beziehungsweise Anträge gewährt.
Wer sein Wohngebäude umfassend energetisch sanieren möchte, kann hierfür im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) eine Förderung über die KfW beantragen. Die BEG WG ist vor allem dann relevant, wenn nicht nur einzelne Bauteile saniert werden, sondern das gesamte Gebäude einen Effizienzhaus-Standard erreichen soll.
Gefördert werden verschiedene Effizienzhaus-Stufen wie Effizienzhaus Denkmal, Effizienzhaus 85, 70, 55 oder 40. Je niedriger die Effizienzhaus-Stufe, desto höher sind in der Regel die Anforderungen an die energetische Qualität des Gebäudes und desto höher kann die Förderung ausfallen.
Die Förderung erfolgt über zinsgünstige KfW-Kredite, die je nach Effizienzhaus-Stufe mit Tilgungszuschüssen kombiniert werden können. Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag. Für die Sanierung von Wohngebäuden beträgt der Förderhöchstbetrag 150.000 Euro pro Wohneinheit.
Zusätzliche Fördervorteile können sich je nach Vorhaben durch verschiedene Bonusbausteine ergeben. Dazu zählen die Sanierung besonders ineffizienter Gebäude, sogenannte Worst Performing Buildings (WPB), die Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) sowie serielles Sanieren.
Welche Tilgungszuschüsse, Boni und Förderhöchstbeträge im Einzelfall gelten, hängt vom angestrebten Effizienzhaus-Standard, dem Zustand des Gebäudes und den jeweils aktuellen KfW-Bedingungen ab. Deshalb sollte eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus frühzeitig mit einem Energieeffizienz-Experten geplant werden.
Für besonders energieineffiziente Wohngebäude – sogenannte Worst Performing Buildings (WPB) – kann bei einer umfassenden Effizienzhaus-Sanierung ein zusätzlicher Tilgungszuschuss von 10 Prozentpunkten gewährt werden. Nach den aktuellen Förderbedingungen ist dieser Bonus für Sanierungen auf Effizienzhaus 70 EE, 55 EE oder 40 EE vorgesehen.
Von diesem Bonus können unter bestimmten Voraussetzungen vor allem ältere Gebäude profitieren, die einen sehr hohen Energiebedarf haben oder vor 1956 gebaut wurden und bislang nicht oder nicht ausreichend gedämmt sind.
Ob ein Gebäude als WPB eingestuft werden kann, sollte ein Energieeffizienz-Experte prüfen. Hinweise können zum Beispiel eine sehr schlechte energetische Qualität, hohe Energieverbräuche oder große Wärmeverluste über Dach, Fassade oder Fenster sein.
Bei Effizienzhaus-Sanierungen können zusätzliche Förderbausteine eine Rolle spielen. Die Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) kann mit 5 Prozentpunkten berücksichtigt werden, sofern die entsprechenden Anforderungen erfüllt sind.
Auch serielles Sanieren kann bei umfassenden Effizienzhaus-Sanierungen zusätzlich gefördert werden. Dabei werden vorgefertigte Bauelemente eingesetzt, zum Beispiel für Fassade oder Dach.
Nach den aktuellen Förderbedingungen ist für Sanierungen auf Effizienzhaus 70 EE ein SerSan-Bonus von 5 Prozentpunkten vorgesehen. „EE“ steht für Erneuerbare Energien und bedeutet, dass ein bestimmter Anteil der Wärme- und Kälteversorgung über erneuerbare Energien gedeckt wird. Bei Effizienzhaus 55 EE und Effizienzhaus 40 EE beträgt der Bonus 15 Prozentpunkte.
Die Beantragung der erweiterten SerSan-Förderung soll voraussichtlich ab Ende September 2026 möglich sein.
Je nach Förderprogramm können unterschiedliche Kosten berücksichtigt werden. Dazu gehören Handwerkerleistungen, Kosten für Energieberatung sowie Fachplanung und Baubegleitung.
Auch Eigenleistungen sind teilweise förderfähig. In diesem Fall können Materialkosten berücksichtigt werden, sofern die fachgerechte Ausführung durch einen Energieeffizienz-Experten oder Fachbetrieb bestätigt wird. Das gilt beispielsweise für selbst durchgeführte Dämmmaßnahmen.
Die Fördergelder von BAFA und KfW müssen vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen beantragt werden. Für diese ist ebenfalls die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten notwendig. Er unterstützt bei der Planung der Maßnahme und bei der Beantragung der Förderung.
Grundsätzlich gilt: Zuerst Förderantrag stellen, anschließend die Sanierungsmaßnahme umsetzen. Bei der BEG EM muss zur Antragstellung in der Regel ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen. Dieser muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage enthalten.
Ausgenommen davon ist die steuerliche Förderung. Hier erfolgt die Berücksichtigung der Sanierungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung, sodass kein gesonderter Förderantrag gestellt werden muss.
Fördermittel können von verschiedenen Personengruppen in Anspruch genommen werden. Dazu zählen Eigentümer selbst genutzter oder vermieteter Wohngebäude. Mit Zustimmung des Eigentümers können auch Mieter oder Pächter Fördermittel für energetische Modernisierungsmaßnahmen beantragen.
Eine energetische Sanierung verbessert die Energieeffizienz eines Gebäudes, reduziert Wärmeverluste und verbessert den Wohnkomfort. Davon können langfristig sowohl Eigentümer als auch Nutzer des Gebäudes profitieren, etwa durch geringere Heizkosten.
Energieeffizienz-Experten unterstützen Eigentümer bei der energetischen Sanierung. Sie können einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen und bei der Beantragung von Fördermitteln unterstützen.
Gerade bei umfangreichen Maßnahmen an der Gebäudehülle oder bei der Sanierung zum Effizienzhaus kann eine frühzeitige Einbindung sinnvoll sein, um Fördermöglichkeiten, technische Anforderungen und einzelne Sanierungsschritte besser aufeinander abzustimmen.
Bei den Programmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten Voraussetzung für die Förderung. Bei Eigenleistungen muss die fachgerechte Ausführung zudem durch einen Energieeffizienz-Experten oder Fachbetrieb bestätigt werden.
Die Texte dieser Seite wurden zuletzt am 21. Juli 2026 aktualisiert. Einzelne Grafiken können frühere Datumsangaben enthalten. Förderprogramme, Förderbedingungen und Fördersätze können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorgaben von BAFA und KfW.
Die Informationen richten sich vor allem an private Hauseigentümer von Wohngebäuden. Für Kommunen, Unternehmen oder Nichtwohngebäude können abweichende Förderbedingungen gelten.