Auf der sicheren Seite mit Mineralwolle: Zweischalige Haustrennwände von Reihen- und Doppelhäusern dämmen

Berlin, 11.12.2019. Dichte Innenstadtbebauung, Reihenhäuser oder Doppelhäuser – oft leben wir Wand an Wand mit unseren Nachbarn – dabei ist Privatsphäre durch guten Schallschutz ein wichtiger Bestandteil der Lebensqualität. Hinzu kommt, dass hohe bzw. dauerhafte Lärmbelastung auch krankmachen kann. Deshalb ist der Schallschutz von aneinandergrenzenden Gebäuden auch besonders wichtig.

Nicht selten sorgt die Schallübertragung über Schallbrücken in Haustrennwänden dafür, dass die Hausnachbarn sehr genau hören, was die Bewohner im Nebenhaus veranstalten. Ob es sich dabei zum Beispiel um laute Gespräche oder Musik, Arbeitsgeräusche oder herkömmliche Laufgeräusche handelt, ist dann fast schon egal.

Mineralwolle (Glas- und Steinwolle) leistet bei Haustrennwänden einen wertvollen Beitrag zum Schallschutz und damit zur Wohngesundheit.

„Neben Wärme- und Lärmschutz wird durch die Verwendung von nichtbrennbaren Dämmprodukten aus Glas- und Steinwolle übrigens auch der passive Brandschutz verbessert“, sagt Dr. Thomas Tenzler, Geschäftsführer des FMI Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. (FMI).

Gut geregelt: Schallschutz in Gebäuden

Die Anforderungen an einen wirksamen Schallschutz für Wohn- und Arbeitsbereiche in Bezug auf Haustrennwände regelt die DIN 4109 Schallschutz im Hochbau. Diese Norm besagt, dass die Mindestanforderung beim Schalldämmmaß 57 Dezibel (dB) beträgt. Für einen erhöhten Schallschutz empfiehlt die Norm ein Schalldämmmaß von mindestens 63 dB. Hoher Schallschutz wird mit einem Schalldämmmaß von 68 dB erreicht. Zum Vergleich: Verkehrslärm liegt bei 75-90 dB und ein Presslufthammer bei 120 dB.

Die DIN beschreibt darüber hinaus auch, wie effektiver Schallschutz baulich ausgeführt sein muss. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass die hohen Schallschutzwerte nur mit zweischaligen Haustrennwänden, d.h. mittels einer durchgehenden, schallbrückenfrei gedämmten Trennwandfuge zwischen den Mauerschalen, zu erreichen sind. Die flächenbezogene Masse der Einzelschale muss mindestens 150 kg/m² und die Trennfugenbreite mindestens 30 mm betragen. Wird die Trennfuge mindestens 50 mm breit ausgeführt, kann die flächenbezogene Masse bis auf 100 kg/m² reduziert werden.

Laut DIN 4109 Beiblatt 1 ist der Fugenhohlraum bei Mauerwerks-Haustrennwänden zur Vermeidung von Schallbrücken und zur Luftschalldämmung mit vollflächig verlegten und dicht gestoßenen Mineralwolle-Dämmplatten nach DIN EN 13162, Anwendungskurzzeichen WTH nach DIN 4108-10, auszufüllen.

Bei Haustrennwänden aus Ortsbeton wird die Dämmung mit Dämmplatten aus Mineralwolle gefordert, welche besonders geeignet sind, den beim Betonieren auftretenden Beanspruchungen zu widerstehen. D.h., das Eindringen des Betons an den Plattenstößen und in der Fläche muss ausgeschlossen werden und die Platten müssen den hohen Betondruck aufnehmen können, um Schallbrücken zuverlässig zu vermeiden. Dazu sind die für diesen Einsatzbereich angebotenen Mineralwolle-Dämmplatten mit einem umlaufenden Stufenfalz ausgestattet.

Haustrennwände & Co.: Weitere Informationen und Tipps zur Anwendung von Dämmstoffen aus Mineralwolle erhalten Sie in unserem Blog „Maximal Mineral“.

 

Laermschutz_Anpassung

Mineralwolle leistet bei Haustrennwänden einen wertvollen Beitrag zum Schallschutz und damit zur Wohngesundheit.

Mineralwolle Platten

Neben Wärme- und Lärmschutz wird durch den Einsatz von nichtbrennbaren Dämmprodukten aus Glas- und Steinwolle auch der passive Brandschutz verbessert.