Mineralwolle | Glaswolle | Steinwolle | Wärmedämmung | Lärmschutz | Brandschutz | Dämmstoff | Dämmen | Energiesparen

Bis zu 40.000 Euro von der Steuer für die Haussanierung absetzen

Steuerliche Förderung von 20 % zur Umsetzung von energetischen Einzelmaßnahmen eingeführt

Über drei Jahre insgesamt 20 % der energetischen Modernisierungskosten steuerlich absetzen

Endlich ist sie da – die steuerliche Förderung! Mit diesem neuen Förderinstrument haben Hausbesitzer, die ihre Immobilie für private Wohnzwecke nutzen, nun die Möglichkeit, diese energetisch auf Vordermann zu bringen und gleichzeitig drei Jahre lang von Steuervorteilen zu profitieren.

Abzugsfähig von der Steuer sind seit dem 1.1.2020 Einzelmaßnahmen, die die Energieeffizienz eines Wohnhauses verbessern, wie die Dämmung von Dächern, Wänden, Keller- oder Geschossdecken, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren sowie Heizungs- und Lüftungsanlagen. Planen Sie etwa, Ihren Keller zu dämmen oder die Außenwand Ihres Hauses mit einem Wärmedämmverbundsystem aus Mineralwolle (Glas- oder Steinwolle) zu versehen? Dann erhalten Sie einen Abzug von der Steuerschuld in Höhe von 20 % der Investitionssumme. Dabei können im ersten und zweiten Jahr je 7 % und im dritten Jahr 6 % der Investitionssumme abgesetzt werden. Die steuerliche Förderung gilt im Zeitraum vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2029 und bis zu einer Investitionssumme von 200.000 Euro für eine oder mehrere Einzelmaßnahmen.

Hinzu kommen folgende Voraussetzungen:

  • Es handelt sich um selbstgenutztes Wohneigentum.
  • Das Haus ist bei der Durchführung der energetischen Maßnahme älter als zehn Jahre. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Baubeginns.
  • Die baulichen Maßnahmen werden von einem Fachunternehmen ausgeführt, das Ihnen anschließend eine Fachunternehmererklärung sowie Rechnung ausstellt
  • Wände, Dachflächen und Geschossdecken: Im Bereich Dämmung werden eine oder mehrere förderfähige Einzelmaßnahmen bei der energetischen Modernisierung Ihres Hauses durchgeführt. Dabei werden die technischen Mindestanforderungen an das modernisierte Bauteil erfüllt (siehe 1).

Die energetische Modernisierung rechnet sich dadurch jetzt noch schneller: Sie sparen nicht nur Steuern, sondern auch Heizkosten, und profitieren im Winter wie im Sommer von einem optimalen Raumklima. Apropos Klima: Dieses schützen Sie automatisch mit, denn eine Dämmung aus Mineralwolle reduziert die CO2-Emissionen deutlich.

So holen Sie sich 20 % Ihrer Investitionskosten für die Dämmung Ihres Wohngebäudes von der Steuer zurück:

Reichen Sie einfach die Rechnung über die ausgeführten Modernisierungsmaßnahmen sowie die Fachunternehmererklärung des ausführenden Fachbetriebs mit Ihrer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein.

Praxistipp: Wenn Sie mehrere Einzelmaßnahmen zur energetischen Modernisierung Ihres Hauses planen, sollten Sie andere Fördermöglichkeiten prüfen. Denn dabei können Sie ggf. von einer noch höheren Effizienzhaus- Förderung profitieren. Bevor Sie mit der Planung und Umsetzung einzelner Maßnahmen beginnen, lassen Sie sich hierzu von einem Energieeffizienz-Experten beraten. Übrigens ist auch die Energieberatung vor Ort für Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Mehrfamilienhäusern mit bis zu 1.300 Euro bzw. 1.700 Euro förderfähig. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Vom Dach bis zum Keller: Eine Dämmung aus Mineralwolle erfüllt alle technischen Mindestanforderungen an energetische Einzelmaßnahmen, die im Rahmen einer steuerlichen Förderung gelten.

Tab. 1 Wärmedämmung: Die Einzelmaßnahmen und technischen Anforderungen im Überblick (Zum Vergrößern anklicken)Mineralwolle | Glaswolle | Steinwolle | Wärmedämmung | Lärmschutz | Brandschutz | Dämmstoff | Dämmen | Energiesparen

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