Mehr Geld für mehr Energieeffizienz im Gebäude

Die Fördermöglichkeiten für Neubau und Sanierung werden noch einmal verbessert

Berlin, 8. Juni 2021. Eine höhere Energieeffizienz von Gebäuden lohnt sich für Klima, Wohlbefinden und Geldbeutel. Mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Besitzer sowie mit Genehmigung des Vermieters auch Pächter und Mieter von Wohn- und Nichtwohngebäuden jetzt mit nur einem Antrag höhere Fördergelder denn je erhalten, wenn sie ihre Immobilie energetisch modernisieren. Wer es unbürokratisch mag, für den bietet die steuerliche Förderung bei der Umsetzung energetischer Einzelmaßnahmen am Haus eine gute Alternative. Die Förderung durch die BEG ist wahlweise als Investitionszuschuss oder als Förderkredit mit Tilgungszuschüssen möglich. Auch Bauherren können ab dem 1. Juli 2021 auf attraktive Zuschüsse zurückgreifen.

Dämmung & Co.: 20 Prozent Zuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen

Hausbesitzer, die ihr Gebäude Schritt für Schritt passend zum eigenen Zeitplan und Geldbeutel sanieren möchten, haben heute schon zwei Möglichkeiten zum Erhalt staatlicher Fördergelder: Mit der steuerlichen Förderung lassen sich energetische Einzelmaßnahmen am Haus – wie zum Beispiel eine Dämmung mit Mineralwolle (Glaswolle oder Steinwolle) von Dächern, Wänden oder Geschossdecken – drei Jahre lang von der Steuer absetzen. Bei einer Investitionssumme von maximal 200.000 Euro gibt es für jede Maßnahme 20 Prozent Förderung und damit bis zu 40.000 Euro Steuervorteile.

Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden fördert seit Januar 2021 auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit ihrem Teilprogramm „Einzelmaßnahmen“ (BEG EM). Bei einer maximal förderfähigen Investitionssumme von 60.000 Euro erhalten Sanierer eines Wohnhauses für jede Maßnahme bis zu 12.000 Euro (20 %). Für Nichtwohngebäude werden 20 Prozent der Sanierungskosten pro Quadratmeter Nettogrundfläche gefördert, das sind bis zu 200 Euro/m².

Sanieren nach Fahrplan: 5 Prozent iSFP-Bonus für Wohngebäude

Aber damit nicht genug: Für die Wohnhaussanierung gibt es bei der BEG EM zusätzlich 5 Prozent Bonus und damit bis zu 15.000 Euro Zuschuss pro Einzelmaßnahme, wenn diese an einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gemäß „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ vom Fachmann geknüpft wird. Dr. Thomas Tenzler, Geschäftsführer des FMI Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. (FMI), sagt:

„Wer sein Haus gemäß iSPF schrittweise mit Mineralwolle dämmt, wird nicht nur mit dauerhaft niedrigeren Energiekosten und einem idealen Raumklima belohnt. Glas- und Steinwolle dienen zusätzlich auch dem Schall- und Brandschutz in den eigenen vier Wänden.“

Neu ab Juli: Bis zu 50 Prozent Förderung für Effizienzhäuser und Effizienzgebäude

Zum 1. Juli 2021 treten zwei weitere Teilprogramme der BEG – „Wohngebäude“ (BEG WG) und „Nichtwohngebäude“ (BEG NWG) – in Kraft. Wird ein Wohngebäude zum Effizienzhaus saniert, können bei einer maximal förderfähigen Investitionssumme von 150.000 Euro bis zu 50 Prozent der Kosten und somit bis zu 75.000 Euro gefördert werden. Zusätzlich kann man vom iSFP profitieren, denn mit Erreichen der im iSFP definierten Effizienzhaus-Stufe lassen sich für diese abschließenden Maßnahmen zusätzliche 5 Prozent iSFP-Bonus erzielen, wenn dieser innerhalb von 15 Jahren umgesetzt wird. Für Wohnungsneubauten sind staatliche Zuschüsse von bis zu 37.500 Euro (25 %) im Rahmen der BEG WG möglich.

Weil eine höhere Energieeffizienz auch bei den vielen Nichtwohngebäuden zu mehr Energieeinsparung und damit Klimaschutz führt, werden diese ebenfalls stärker gefördert: Bei der Sanierung zum Effizienzgebäude ermöglicht die BEG NWG Zuschüsse bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionssumme und damit bis zu 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche. Neugebaute Nichtwohngebäude mit Effizienzgebäude-Stufe sind bis zu 450 Euro/m² (22,5 %) förderfähig.

„Auf dem Weg zum energieeffizienten Gebäude ist die fachgerechte Dämmung der Gebäudehülle die erste und wichtigste Maßnahme. Dadurch kann dann auch die neue Anlagentechnik, wie eine Wärmepumpe, effizient arbeiten. Eine geförderte Effizienzhaus- bzw. Effizienzgebäude-Stufe lässt sich mit Dämmsystemen aus Mineralwolle einfach erreichen. Zudem bietet ein mit Mineralwolle gedämmtes Gebäude einen sicheren, ruhigen und komfortablen Wohn- oder Arbeitsort“, so Dr. Thomas Tenzler.

 

Die Fördermöglichkeiten im Überblick – Infografik herunterladen:

Mineralwolle | Glaswolle | Steinwolle | Wärmedämmung | Lärmschutz | Brandschutz | Dämmstoff | Dämmen | Energiesparen

Mehr Geld für mehr Energieeffizienz: Die staatliche Förderung für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Neubau und bei der Sanierung war noch nie so hoch wie heute. Urheber: FMI Fachverband Mineralwolleindustrie e.V.

Umfassende Informationen über die unterschiedlichen Zuschüsse und steuerlichen Möglichkeiten gibt es in unseren Whitepapers:

Steuerliche Förderung

Whitepaper steuerliche Förderung von Einzelmaßnahmen bei der energetischen Gebäudesanierung

BEG EM: Förderung Einzelmaßnahmen Sanierung

 

BEG WG: Förderung Neubau und Sanierung Wohngebäude

 

BEG NWG: Förderung Neubau und Sanierung Nichtwohngebäude