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Nichtwohngebäude: Bis zu 600 Euro Förderung pro Quadratmeter für Sanierung erhalten

Nichtwohngebäude sanieren und Fördergelder erhalten

Eigentümer, Pächter sowie Mieter (mit Genehmigung des Vermieters), die ihr Nichtwohngebäude energetisch sanieren, erhalten bei Erreichen einer Effizienzgebäude-Stufe Fördergelder. Wird eine Bestandsimmobilie umfassend energetisch saniert, beteiligt sich der Staat mit bis zu 30 % an den Investitionskosten, wenn es sich hierbei um ein energetisch schlechtes Nichtwohngebäude (sog. Worst Performing Building) handelt. Bei einem Effizienzgebäude 40 sind das bis zu 600 Euro pro Quadratmeter.

Im Rahmen des Programms „Nichtwohngebäude“ (NWG) der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Antragsteller für sanierungsbedürftige Immobilien einen Förderkredit mit Tilgungszuschüssen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Voraussetzung für den Erhalt der KfW-Fördergelder ist, dass bei der Komplettsanierung ein Effizienzgebäude entsteht.

Optimale Gebäudehülle als wichtigster Grundstein für mehr Energieeffizienz

Effizienzgebäude zeichnen sich durch eine energetisch optimierte Gebäudehülle in Kombination mit einer effizienten Anlagentechnik und durch die Nutzung erneuerbarer Energien aus. Zu den wichtigsten baulichen Maßnahmen an der Gebäudehülle gehört die Dämmung von Dächern, Wänden und Geschossdecken mit Mineralwolle (Glas- und Steinwolle) sowie das Erneuern von Fenstern und Außentüren.

Eine energetisch ertüchtigte Gebäudehülle bildet immer die Grundlage für ein optimales Arbeiten der neuen Gebäudetechnik. Eine optimierte Dämmung führt dabei nicht nur zu einer Minimierung des Transmissionswärmeverlusts eines Gebäudes. Auch lässt sich dadurch der Heiz- und Kühlenergiebedarf der Immobilie so weit senken, dass die Gebäudetechnik besonders effizient ausgelegt und nach Möglichkeit vollständig mit erneuerbaren Energien versorgt werden kann.

Sanierung: je besser der erreichte Effizienzstandard, desto höher die Förderung

Bei der Sanierung von Nichtwohngebäuden ist die Höhe des Tilgungszuschusses abhängig vom erreichten energetischen Standard. Generell gilt: Mit zunehmender Energieeffizienz erhöhen sich auch die staatlichen Zuschüsse für die jeweilige Investition.

Wer seine Bestandsimmobilie energetisch modernisiert, erhält im Rahmen der BEG NWG Fördergelder für die Effizienzgebäude-Stufen Denkmal, 70, 55 und 40. Die Fördersätze sind dabei von 5 % (Effizienzgebäude Denkmal) bis 20 % (Effizienzgebäude 40) gestaffelt. Die förderfähigen Kosten betragen bis zu 2.000 Euro pro m² Nettogrundfläche und insgesamt bis zu 10 Mio. Euro.*

Mit Erreichen der EE-Klasse steigt der Fördersatz um weitere 5 %.

* Für kommunale Antragsteller (kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften) betragen die jeweiligen Fördersätze in den einzelnen Förderstufen +15 %. Neben dem Tilgungszuschuss fördert die KfW Kommunen alternativ auch mit einem direkt ausgezahlten Zuschuss. Mehr dazu unter www.kfw.de.


EE-Klasse

Wird der berechnete Wärme- bzw. Kälteenergiebedarf eines modernisierten Effizienzgebäudes mindestens zu 55 % durch die Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Solarthermie) gedeckt und dadurch eine „Effizienzgebäude EE“-Klasse (EE-Klasse) erreicht, z. B. 40 EE, ergibt das eine Zusatzförderung von 5 % bei der Sanierung.


5 % Bonus für energetisch schlechteste Gebäude (WPB)

Für die Sanierung eines sog. Worst Performing Buildings (WPB) gibt es einen zusätzlichen Bonus von 5 %, der beim Effizienzgebäude 55 sowie beim Effizienzgebäude 40 mit dem EE-Bonus kombiniert werden kann. Bei einem EG 55 sind damit bis zu 500 Euro Förderung (25 %) pro Quadratmeter möglich, bei einem EG 40 ergibt das maximal 30 % bzw. 600 Euro/m². Nach BEG ist ein Nichtwohngebäude ein WPB, wenn es sich über einen gültigen Energieausweis oder über Baujahr und Sanierungszustand der Außenwand als ein solches – energetisch schlechtes – Gebäude definiert. Weitere Informationen siehe „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen“

15 % Förderung für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen

Neben einer umfangreichen Modernisierung sind auch energetische Einzelmaßnahmen wie die Mineralwolldämmung vom Dach bis zum Keller an Nichtwohngebäuden förderfähig. In diesem Fall bietet die BEG Antragstellern einen Investitionszuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Der Zuschuss für die energetische Modernisierung eines Nichtwohngebäudes beträgt 15 % pro Einzelmaßnahme. Die förderfähigen Kosten belaufen sich dabei auf bis zu 1.000 Euro pro m² Nettogrundfläche bzw. insgesamt maximal 5 Mio. Euro pro Jahr. Somit kann jeder Quadratmeter mit 15 % bzw. maximal 150 Euro Zuschuss gefördert werden.


Das sind die wichtigsten Fördervoraussetzungen:

  • Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Nichtwohngebäudes liegt mindestens 5 Jahre zurück.
  • Die geförderte Nichtwohnimmobilie wird mindestens 10 Jahre zweckentsprechend genutzt.
  • Die Investition wird in Deutschland durchgeführt.
  • Die Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn.
  • Das durch Sanierung entstandene Effizienzgebäude erfüllt alle technischen Mindestanforderungen (s. dazu Richtlinie für die BEG NWG bzw. Richtlinie für die BEG EM – www.bundesanzeiger.de).

Vor Maßnahmenbeginn: Energieeffizienz-Experten beauftragen und Förderantrag stellen

Für die Beantragung der Fördermittel und die Begleitung des Modernisierungsvorhabens ist ein Energieeffizienz-Experte einzuschalten. Dieser bestätigt nach Maßnahmenabschluss die Einhaltung der in der Anlage aufgeführten technischen Mindestanforderungen sowie die Einsparungen von Primär- und Endenergie und CO2. Der Energieeffizienz-Experte bestätigt außerdem die für die Maßnahmen entstandenen förderfähigen Kosten.

Weitere Informationen finden Sie hier. 

Stand: 27.09.2022. Bitte beachten Sie, dass sich die Förderprogramme u. U. ändern können. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der KfW: www.kfw.de

Tabelle: KfW-Förderung bei der Sanierung zum Effizienzgebäude
(zum Vergrößern anklicken)

BEG I Förderung Nichtwohngebäude I Tabelle I Der Dämmstoff

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