Dazu gehört die Einführung von Energieausweisen, die bei Bau, Sanierung, Verkauf oder Vermietung von Wohn- und Nichtwohngebäuden vom Eigentümer vorgelegt werden müssen.
In Deutschland wurden bereits mit der Energieeinsparverordnung von 2002 wichtige Teile der EU-Richtlinie umgesetzt. Dazu gehört die Einführung von Energieausweisen für Neubauten. Sie müssen vom Architekten oder Planer zusammen mit dem Bauantrag eingereicht werden. Dies gilt auch für umfassende Sanierungsmaßnahmen. Durch die fortlaufende Novellierung der EnEV werden weitere Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie in deutsches Recht übertragen. Wichtigste Änderung zurzeit ist die Energieausweispflicht für bestehende Gebäude. Gleichzeitig werden neue, einheitliche Formulare für Energieausweise in Neubauten und im Gebäudebestand eingeführt.
Mit rund 35 Prozent wird mehr als ein Drittel der in Deutschland eingesetzten Primärenergie für Heizung und Warmwasser eingesetzt. Hier liegt daher ein entscheidender Ansatzpunkt, um durch Energieeinsparung die klimapolitischen Ziele zu erreichen. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass dieses Thema aufgrund der steigenden Nebenkosten auf dem Immobilienmarkt weiter an Bedeutung gewinnt.
Quelle: ASUE
Weitere Informationen zu diesem Thema:




