Der Energieausweis ist seit dem 1. Januar 2009 für alle Wohngebäude verpflichtend. Für Gebäude, die bis Ende 1965 fertig gestellt wurden, gilt die Ausweispflicht seit dem 1. Juli 2008, für später errichtete Gebäude seit dem 1. Januar 2009. Für Gebäudedenkmäler besteht keine Ausweispflicht.
Quelle: mtc
Wer braucht einen Energieausweis?
Für Bestandsgebäude wird im Falle eines Nutzerwechsels ein Energieausweis benötigt, also bei Verkauf oder Vermietung. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben keinen Anspruch auf Vorlage des Energieausweises. Der Immobilienbesitzer muss Interessenten den Energieausweis auf Verlangen zugänglich machen. Selbstnutzer einer Immobilie benötigen keinen Energieausweis, auch nicht, wenn das Eigentum vererbt oder verschenkt wird. Auch verschiedene Fördermittel sind an die Vorlage eines gültigen Energieausweises gebunden.
Quelle: mtc
Der Energieausweis für Bestandsgebäude muss drei wesentliche Aussagen beinhalten:
Gut beraten sind alle Hauseigentümer mit der Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises, da er eine vom Nutzer unabhängige Bewertung und einen optimalen Einstieg in die energetische Modernisierung eines Gebäudes bietet. Empfehlenswert ist auf alle Fälle eine Vor-Ort-Begehung durch den Aussteller. Nur so können alle Daten auf Plausibilität hin überprüft und die Modernisierungsempfehlungen ausgehend vom konkreten Gebäude ermittelt werden.
Vorsicht ist geboten bei billigen Lockangeboten aus dem Internet: Kein Vor-Ort-Termin, kein großer Aufwand – allerdings oftmals auch kein gültiger Energieausweis, warnt die Deutsche Energie-Agentur (dena) vor diesen Billigangeboten, die per Online-Fragebogen erstellt werden. Wer bei der Ausstellung geizt, kann eine böse Überraschung erleben, denn die Vorlage eines nicht vollständigen Ausweises kann mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro geahndet werden. Fehlen zum Beispiel die Sanierungsempfehlungen, ist der Ausweis ungültig.
Quelle: dena/mtc
Wer stellt den Energieausweis aus?
Die EnEV legt genaue Qualifikationsanforderungen fest, die für Energieausweise für bestehende Gebäude bundeseinheitlich gelten: Der Energieausweis kann von Ingenieuren und Architekten, die in ihrem Studium einen Schwerpunkt "energiesparendes Bauen" vorweisen können, über zwei Jahre Berufserfahrung in den Bereichen Bau- oder Anlagentechnik verfügen oder eine Fortbildung besucht haben, ausgestellt werden. Darüber hinaus dürfen laut EnEV 2009 § 29 Abs. 5 Personen, die am 25.04.07 über eine abgeschlossene Berufsausbildung im Baustoff-Fachhandel oder in der Baustoffindustrie und eine erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zum Energie-Fachberater im Baustoff-Fachhandel oder in der Baustoffindustrie verfügt oder die Weiterbildung begonnen und später erfolgreich abgeschlossen haben, Energieausweise für bestehende Wohngebäude ausstellen.
Quelle: mtc
Wie läuft eine Energieberatung ab?
Je nach dem, ob Hausbesitzer sich für die Ausstellung eines Verbrauchs- oder Bedarfsausweises entscheiden, werden unterschiedliche Daten benötigt.
Verbrauchsausweis
Für einen Verbrauchsausweis werden folgende Daten benötigt:







