Der Vermittlungsausschuss zwischen Bund und Ländern hat seine Beratungen zum Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden am 8. Februar 2012 erneut ergebnislos vertagt. Deshalb wird der Steuerbonus für Sanierungen demnächst wieder auf der Tagesordnung des Vermittlungsausschusses stehen - bereits zum vierten Mal, Einigung nicht in Sicht. Dabei haben in den vergangenen Wochen zahlreiche Experten alle Beteiligten darauf hingewiesen, wie wichtig eine konstante und verlässliche KfW-Förderung in Kombination mit der steuerlichen Förderung von Sanierungsmaßnahmen für das Gelingen der Energiewende sind.
So war die steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen geplant
Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden sollte ursprünglich schon am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Hausbesitzer, die bei einer Sanierung keine Fördermittel in Form von öffentlichen Zuschüssen beziehungsweise Krediten in Anspruch nehmen, sollten ihre Ausgaben im Zusammenhang mit der Sanierung steuerlich absetzen können. Voraussetzung sollte sein, dass das Haus vor 1995 gebaut wurde und mit der Sanierung der Energiebedarf erheblich verringert wird. Das müssten Hausbesitzer dann durch die Bescheinigung eines Sachverständigen nachweisen. Über einen Zeitraum von zehn Jahren sollten Steuerpflichtige dann jährlich zehn Prozent der Kosten für die Sanierungsmaßnahmen steuermindernd geltend machen können, wenn das Haus vermietet oder verpachtet ist. Hausbesitzer, die ihre Immobilie selbst nutzen, sollten die Modernisierungskosten wie Sonderausgaben genauso geltend machen können. Den genauen Gesetzentwurf vom 6. Juni 2011 finden Hausbesitzer hier.
Quelle: www.der-daemmstoff.de




